Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_04-April.pdf
- S.46
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(Bgm.in Zach: Ich muss mich bezüglich des
Verdienstes korrigieren. Die Mitarbeiter
haben ein wenig mehr bekommen. Ich
wollte es aber nicht, das stimmt.)
Das hätte mich auch verwundert, Frau
Bürgermeisterin. Alle Privatisierungen sind
uns bis jetzt bei den Personalkosten teurer
gekommen. Das war in jeder Beziehung
der Fall, denn auch wenn die Mitarbeiter
nicht gut gearbeitet haben, mussten wir
sie entlassen und es entstanden Kosten.
Man kann keinen Privatbetrieb führen, in
welchem man leitenden Angestellten
nichts anhaben kann. Das müsste man
bereinigen und das möchte ich auch damit
anregen. Die Frau Bürgermeisterin hat ja
bereits ohne lange Ausflüchte alles gesagt
und das spricht für sie. Die Kontrollabteilung hat gut gearbeitet und wir können uns
nur alle wünschen, dass eine Verbesserung eintritt.
Betreffend die Geheimhaltung: StRin Dr.in
Pokorny-Reitter hat gesagt, dass die
Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KEG (IIG) unser Volksvermögen ist. Dann
habe ich aber ein Problem damit, wenn
man etwas vor dem Volk geheim haltet,
was ja eigentlich ihm gehört. Mir ist schon
klar, dass die Geheimhaltung wegen der
Betriebskostenabrechnung angedacht
wurde. Hier könnten MieterInnen natürlich
sagen, wenn es schon im Rathaus nicht
stimmt, könnte bei meiner Wohnung auch
etwas falsch sein.
(StRin Dr.in Pokorny-Reitter: Natürlich
verunsichert so etwas die MieterInnen).
Da sind aber nicht jene die Schuld, die so
etwas veröffentlichen, sondern jene, die es
verursachen.
Beiliegender Kurzbericht des Kontrollausschusses wird zur Kenntnis genommen.
GR Ing. Krulis referiert die Anträge des
Bauausschusses vom 3.4.2009:
13.
III 5110/2009
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. IN - F17, Innsbruck Innenstadt, Bereich Brunecker
Straße, westlich ÖBB-Bahnlinie
und nördlich Hauptbahnhof (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. IN - F5,
Zeichn. Nr. 3689), gemäß § 36
Abs. 2 sowie § 107 Abs. 3
TROG 2006
GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig,
die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. IN - F17, Innsbruck Innenstadt, Bereich Brunecker Straße,
westlich ÖBB-Bahnlinie und nördlich
Hauptbahnhof (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. IN - F5,
Zeichn. Nr. 3689), gemäß § 36 Abs. 2
sowie § 107 Abs. 3 TROG 2006, zu
beschließen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser
Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen
außer Kraft.
GR Mag. Kogler: Hier geht es ja hauptsächlich um die Regionalbahn. Ich möchte
deshalb auch den Grundsatzzusatzbeschluss einfordern, laut dem halbjährlich
ein erweiterter Stadtsenat zum Stand der
Regionalbahn abgehalten werden muss.
Dieser Beschluss wird einfach nicht
umgesetzt. Ebenso wenig wird die
Projektsteuerungsgruppe mit VertreterInnen aller Fraktionen eingesetzt.
(GR Federspiel: Die Regionalbahn ist ja
schon lange davon gefahren.)
Das ist der Punkt, deshalb wollte ich das
hier noch einmal bekunden.
GR-Sitzung 16.4.2009