Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_04-April.pdf

- S.54

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23.3

I-OEF 56/2009

2.

Agrargemeinschaft Gemeinschaftswald Vill, Beschreitung
des Rechtsweges zur Aufhebung
der Hauptteilung (FPÖ)

Wurde die Beschreitung des Gerichtswegs von externen Rechtsberatern befürwortet?

3.

Wenn ja, von welchen und wie
bewerten diese die Erfolgsaussichten?

4.

Wie bewerten die zuständigen
Juristen des Stadtmagistrats Innsbruck die Erfolgsaussichten?

5.

Mit welcher Verfahrensdauer ist zu
rechnen?

6.

Wie hoch sind die Kosten, die der
Stadt Innsbruck im Fall eines Prozessverlustes voraussichtlich entstehen würden?

7.

Ist bereits eine Kostendeckung für
den Fall des Prozessverlusts vorhanden?

8.

Welche Kostenverpflichtungen (d.h.
Ansprüche von Anwälten usw., auch
wenn sie noch nicht fällig sind) sind
der Stadt Innsbruck bis zum
31.01.2009 durch die Inanspruchnahme externer Beratung in der Causa "Agrargemeinschaft Vill" entstanden?

9.

Wie schlüsseln sich diese Kosten
auf?

Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer
verliest die dringende Anfrage der FPÖ
und FREI:
Bereits seit geraumer Zeit gibt es seitens
der Stadtregierung Bestrebungen, auf das
Vermögen der Agrargemeinschaft Vill
zuzugreifen. Wie sich nach Prüfung des
Erkenntnisses B464/07 des Verfassungsgerichtshofes vom 11.06.2008 herausgestellt hat, sind dessen Rechtssätze für
jene Fälle, in denen wie in Vill eine
Hauptteilung der agrarischen Flächen
durchgeführt wurde, nicht anwendbar. Wie
aus Medienberichten hervorgeht, hat der
Stadtsenat in seiner Sitzung vom
4.02.2009 jedoch beschlossen, diese
Hauptteilung aus den 1960er-Jahren
anzufechten. Damals wurden die Flächen
per Bescheid teils der Stadt Innsbruck,
teils der Agrargemeinschaft zugeschlagen.
Dabei hat die Agrargemeinschaft Vill im
Ahrental Flächen bekommen, die mittlerweile äußerst lukrativ sind. Das Ganze sei
damals rechtswidrig und gegen den Willen
der Gemeinde erfolgt, argumentiert der
Stadtsenat.
Kolportierten Aussagen von Insidern zu
Folge sind jedoch die Aussichten,
erfolgreich Prozesse gegen die Agrargemeinschaft Vill zu führen, sehr unsicher.
Zudem wurde kolportiert, dass an zumindest einen Rechtsanwalt bereits für die
Vorberatung der Causa mehrere zehntausend Euro bezahlt wurden. Hingegen
dürfte es in zumindest drei Fällen tatsächlicher Gemeindegutsagrargemeinschaften
eine gütliche Einigung mit den betreffenden Gemeinden geben.

Kunst, Haager, Federspiel und Nordholm,
alle e. h.

24.

Einbringung von dringenden
Anträgen

24.1

I-OEF 57/2009
Stadtmagistrat Innsbruck und
Gesellschaften mit städtischer
Beteiligung, Einstellung von
Lehrlingen (GR Buchacher)

Die Frau Bürgermeisterin wird daher
ersucht, nachfolgende Fragen zu beantworten:

GR Buchacher: Ich stelle gemeinsam mit
meinen MitunterzeichnerInnen folgenden
dringenden Antrag:

1.

Der Gemeinderat möge beschließen:

Auf welcher rechtlichen Basis
(Gutachten, usw.) wurde oben angeführter Beschluss des Stadtsenats
vom 4.02.2009 getroffen?

GR-Sitzung 16.4.2009

Die Frau Bürgermeisterin wird ersucht, im
eigenen Wirkungsbereich der Stadt
Innsbruck und in deren beteiligten
Betrieben dafür Sorge zu tragen, dass im
Jahr 2009 Lehrlinge eingestellt bzw. über