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Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_04-April.pdf

- S.71

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- 277 -

Mehrheitsbeschluss (gegen 11 Fraktion
"Für Innsbruck", 6 ÖVP und GR Kritzinger;
18 Stimmen):
Der Antrag wird dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zugewiesen.

27.

Beantwortung eingebrachter
dringender Anfragen

27.1

I-OEF 55/2009
Biomasseheiz(kraft)werk,
untersagte Kooperation der
Innsbrucker Kommunalbetriebe
(IKB) AG mit der Marktgemeinde
Rum (Die Innsbrucker Grünen)

Bgm.in Zach teilt zur dringenden Anfrage
der Innsbrucker Grünen (Seite 256)
Folgendes mit:
Zu Frage 1: Die Machbarkeitsstudie zu
einem Biomasseheizkraftwerk wurde nicht
erstellt, da sehr bald abzusehen war, dass
eine ausreichende Versorgung mit
Biomasse für eine Großanlage in diesem
Bereich nicht machbar wäre. Es wurde ein
Schwenk auf Nutzung von industrieller
Abwärme vollzogen.
Zu Frage 2: Die Studie zur Machbarkeit
eines Biomasseheizkraftwerks wurde nicht
erstellt. Allerdings liegt die Studie auf
Basis der Nutzung von industrieller
Abwärme seit 14.3.2009 vor, sie wurde
von der Projektgruppe bestehend aus:
-

Ing. Laucher - Landesbediensteter
aus Salzburg (im Amtshilfeverfahren
an das Land Tirol verliehen),

-

Dr. Kandler - Gemeindeamtsleiter der
Marktgemeinde Rum,

-

Ing. Schwarz - Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB)

-

und mit Unterstützung des technischen Büros Spiegltec GmbH erstellt.

Zu Frage 3: Die Mag.-Abt. III, Planung,
Baurecht und technische Infrastrukturverwaltung, wurde von der Projektgruppe
nicht eingebunden, weil ja diese Intention
nicht weiter verfolgt wurde.
Zu Frage 4: Für eine Koordination mit der
Mag.-Abt. III, Planung, Baurecht und
technische Infrastrukturverwaltung,
GR-Sitzung 16.4.2009

bestand aus Sicht der Projektgruppe keine
Notwendigkeit.
Zu Frage 5: Entfällt, siehe dazu Antwort zu
Frage 3.
Zu Frage 6: Die Magistratsabteilung IV,
Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, wurde von Dr. Kandler telefonisch dahingehend informiert, dass
aufgrund wirtschaftlicher Überlegungen
eine Änderung des Konzeptes in Richtung
industrielle Abwärmenutzung angestrebt
werde. Nachdem die Details in Abstimmung mit der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) weiter entwickelt wurden,
waren seitens der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung,
keine Abwicklungs- bzw. Koordinationsaufgaben erforderlich.
Zu Frage 7: Die Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung,
wurde erst am 2.4.2009 von der Marktgemeinde Rum über die Ergebnisse der
Machbarkeitsstudie per E-Mail informiert.
Mit dem Wechsel von einem Biomasseheizkraftwerk hin zu einer Anlage mit
industrieller Abwärmenutzung hat sich das
Projektziel verschoben und auch in Bezug
auf die Projektrealisierung wurde in der
Folge von einer Projektgesellschaft mit
Beteiligung der Marktgemeinde Rum, der
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB)
und den potentiellen industriellen Abwärmelieferanten ausgegangen.
Nach Vorliegen der Projektstudie am
14.3.2009 wurde diese daher im Präsidialausschuss der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) am 17.3.2009 vorgestellt,
um hier insbesondere im Hinblick auf den
bestehenden Syndikats- und Kooperationsvertrag mit der Tiroler Wasserkraft AG
(TIWAG) die Position der TIWAG zu
diesem Projekt zu hinterfragen.
Aus dem Verlauf der Diskussion konnte
von einer Zustimmung der Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) zu diesem Projekt unter
bestimmten Voraussetzungen ausgegangen werden und daher wurde dieser Punkt
auf die Tagesordnung der Aufsichtsratssitzung genommen. Auf Grund des geänderten Projektzieles und der geplanten
Beschlussfassung im Aufsichtsrat der
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB)
bestand aus Sicht der Innsbrucker