Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_04-April.pdf
- S.94
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In diesem Zusammenhang wies die Kontrollabteilung ergänzend darauf
hin, dass der Vereinsvorstand in seiner 6. Sitzung am 28.8.2008 u.a.
auch beschlossen hatte, den Verein so rasch wie möglich zu liquidieren
und nach Rechnungsabschluss und Vorliegen eines Jahresabschlusses
eine ao. Generalversammlung zur Auflösung des Vereines einzuberufen.
3 Belegmäßige Abstimmung Vereinskonto
Ermittlung der
Tagessalden
Die Kontrollabteilung hat eine Verifizierung der Belegsammlung hinsichtlich des vom Verein eröffneten Girokontos vorgenommen. Als Ergebnis dieser Prüfung betreffend den Zeitraum 24.5.2007 bis
30.11.2008 wurde festgehalten, dass es lediglich im Jahr 2008 an zwei
(Valuta-)Tagen zu Kontoüberziehungen gekommen ist, die jedoch beide am darauf folgenden Tag durch eingegangene Gutschriften wieder
ausgeglichen worden sind. Mit Stichtag 30.11.2008 stand auf dem
betreffenden Girokonto noch ein Guthaben von € 23.466,80 zur Verfügung.
Lt. Information des Leiters der Geschäftsstelle war die Kontoführung
auf Habenbasis (bis auf die zwei erwähnten Ausnahmen) nur dadurch
möglich, dass die OSVI in Bezug auf die für die Fanbereiche anfallenden Kosten teilweise in Vorlage getreten ist.
Belegprüfung
Bei der Prüfung der einzelnen Belege wurde von der Kontrollabteilung
besonderes Augenmerk auf die eindeutige inhaltliche Zuordnung der
Rechnungen zur Euro 08, die vollständigen Angaben im Hinblick auf
den jeweiligen Anlass und Personenkreis speziell bei Kreditkartenabrechnungen, Spesenabrechnungen und Bankomatzahlungen sowie den
Autorisierungsvermerk einer anweisungsbefugten Person gelegt.
Die Überprüfung hinsichtlich der Vollständigkeit der Angaben bei Kreditkarten- und Spesenabrechnungen sowie der inhaltlichen Zugehörigkeit der getätigten Ausgaben zur Euro 08 und die stichprobenartig vorgenommene Überprüfung bezüglich der Lukrierung von angebotenen
Skonti haben keinen Grund für eine Beanstandung ergeben.
Genehmigungsvermerk
Gem. Vorstandsbeschlüssen wurde der Leiter der Geschäftsstelle ermächtigt, Ausgaben bis € 10.000,00 zu genehmigen, für Ausgaben
über € 10.000,00 war die Unterschrift des 1. Vorsitzenden des Vorstandes erforderlich. Im Zuge einer diesbezüglichen Überprüfung stellte die
Kontrollabteilung in einem Fall fest, dass auf einer Kreditkartenabrechnung kein Genehmigungsvermerk einer anweisungsbefugten Person
vorhanden war. In einem weiteren Fall wurde die Faktura zwar vom
Leiter der Geschäftsstelle zur Anweisung freigegeben, auf Grund der
Höhe des Rechnungsbetrages wäre jedoch die Unterschrift des 1. Vorsitzenden des Vorstandes notwendig gewesen.
In der Stellungnahme dazu wurde vom Verein mitgeteilt, dass der Beleg noch während des Prüfverfahrens durch den 1. Vorsitzenden
Zl. KA-12975/2008
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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