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Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_05-Mai.pdf

- S.19

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- 305 -

der Sache nicht dient. Ich glaube aber
nicht, dass es ein Problem gibt, hier eine
vernünftige Lösung zu finden.
Bgm.in Zach: Direktor Steger, Sie sind
kein Politiker und daher niemandem eine
Auskunft schuldig.
GRin Dr.in Waibel: Direktor Steger hat kurz
angesprochen, dass die Casinos Austria
eine Aktiengesellschaft ist. Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) hat
eigentlich über die BAWAG 33,2 % der
Aktien an den Casinos und Lotterien
gehalten.
Hat sich nach dieser BAWAG-Geschichte
etwas geändert?
Direktor Steger: Der Anteil der BAWAG
ist an die Casinos Austria verkauft worden.
Damit hat die Casinos Austria die Mehrheit
an den Lotterien von 34 % auf 68 %
aufgestockt. Das bringt die Casinos
Austria in die Position, bei all ihren
Tochterunternehmen, die gemeinsam mit
den Lotterien gehalten werden, das
Durchgriffsrecht zu haben. Die Casinos
Austria ist zu 68 % Eigentümer und kann
in diesem Bereich gestalterisch sehr gut
agieren.
GR Mag. Fritz: Was uns Direktor Steger
über das Responsible Gaming gesagt hat,
machen Sie nicht, weil Sie so liebe
Menschen sind, sondern weil es die
einzige Rechtfertigung fürs Glücksspielmonopol ist, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) überhaupt gelten lässt.
So gesehen ist es natürlich für uns als
Steuernehmer ganz wichtig, denn gäbe es
das Glücksspielmonopol nicht, müsste
man das bei vielen Kleinunternehmern
mühsam eintreiben anstatt staatlich
reglementiert zu partizipieren.
In diesem Zusammenhang habe ich
folgende Frage: Direktor Steger, Sie
haben ziemlich am Schluss von der
Zusammenarbeit zwischen Politik, Polizei
und Casino in der Auseinandersetzung mit
mehr oder weniger illegalem Glücksspiel
gesprochen. Könnten Sie das präzisieren?
Ich weiß schon, was die Polizei unternehmen sollte, aber diese ist heute nicht
anwesend. Welche Aufgabe sehen Sie
zum Beispiel in diesem Rahmen für die
Gemeindepolitik? Welche Kompetenzmöglichkeiten hat die Stadt Innsbruck, hier in
GR-Sitzung 14.5.2009

irgendeiner Weise reglementierend oder
unterstützend einzugreifen?
Direktor Steger: Nachdem wir Konzessionsnehmer sind und das Monopol der
Staat hält, ist es auch seine Aufgabe,
respektive der Länder und Kommunen, die
Gesetze, die sie selber erstellt haben,
entsprechend durchzusetzen. Wir wollen
uns direkt in diese Szene nicht einschalten. Nicht nur, weil es die einzige Möglichkeit ist uns mit dem Monopol darzustellen,
sondern es ist auch eine Frage der Ethik.
Glücksspiel ist ein Bereich, der extrem
sensibel ist. Es ist für uns eine tägliche
Herausforderung, mit diesen Problemen
umzugehen. Ich habe noch nie gesagt,
dass es bei uns kein Problem gibt. Auch
wir haben Fälle wo wir eingestehen
müssen, dass wir vielleicht nicht optimal
agiert bzw. etwas übersehen haben. Das
Glücksspiel ist eine Frage der Ethik. Ich
glaube, jeder der sich mit dieser Materie
beschäftigt - unabhängig davon, ob er aus
einem einschlägigen Unternehmen oder
aus anderen Bereichen kommt -, kann nur
zu diesen Schlüssen kommen, das in der
Form zu praktizieren.
Ich möchte keine Ratschläge erteilen, wie
die Behörden mit dieser Sache umzugehen haben. Wir führen informelle Gespräche und können nur aufklärend wirken
bzw. unser Know-how auch vom Ausland
einbringen. Die Gesetze wurden damals
sehr weit blickend gefasst. Man hat das
Glücksspiel-Monopolgesetz deshalb
eingeführt, um die Möglichkeit zu haben,
höhere Steuern abzuschöpfen, weil das
ein anderer nicht leisten könnte, und
gleichzeitig auch einen Spielerschutz zu
verlangen. Ich sehe hier keine andere
Möglichkeit.
Inwieweit Polizeidirektion, Sicherheitsdirektion, Finanzamt, Staatsanwälte, ihre
Rolle spielen, müssen diese selbst wissen.
Klar ist aber, dass hier unterschiedliche
Aktivitäten gesetzt werden und auch das
Engagement unterschiedlich ist.
GR Buchacher: Ich habe mit Direktor
Steger bereits ein Gespräch geführt, da
mir das Thema des illegalen Glücksspiels
am Herzen liegt. Dankenswerterweise
habe ich Informationen erhalten, wie man
überhaupt Spielautomaten betätigt. Da ich