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Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_05-Mai.pdf

- S.21

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- 307 -

6.

IV 4990/2009
IISG-RA 203/2006
Stadtgemeinde Innsbruck, Verkauf einer Teilfläche des städtischen Grundstückes 1422/3, vorgetragen in EZ 1150, Grundbuch
81111 Hötting, mit einem Flächenausmaß vorbehaltlich der
Vermessung von zirka 53 m2 an
Ing. Franzl Anton zur Arrondierung seiner Liegenschaft Botanikerstraße 19

6.

Sämtliche Kosten im Zusammenhang
mit diesem Rechtsgeschäft (einschließlich Kosten für die Teilungsplanerstellung, Kaufvertragserrichtung
samt Einholung der erforderlichen
behördlichen Bewilligungen und Verbücherung) übernimmt der Käufer,
der hiefür einen befugten Rechtsanwalt oder Notar beauftragen wird.

Bgm.in Zach übernimmt den Vorsitz von
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger.

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 29.4.2009:
1.

2.

3.

Die Stadtgemeinde Innsbruck,
vertreten durch die Innsbrucker Immobilien Service GesmbH (IISG),
verkauft eine Teilfläche des städtischen Grundstückes 1422/3, vorgetragen in EZ 1150, Grundbuch
81111 Hötting, die gemäß rechtskräftigem Bebauungsplan Nr. 55/aqu hinter der rechtskräftigen Straßenfluchtlinie liegt, an Ing. Anton Franzl zur
Arrondierung seiner Liegenschaft Botanikerstraße 19. Das Flächenausmaß beträgt vorbehaltlich der Vermessung zirka 53 m2.
Der Kaufpreis, welcher in der nicht
öffentlichen Sitzung referiert wird, ist
binnen vierzehn Tagen nach allseits
in verbücherungsfähiger Form erfolgter Unterfertigung eines Kaufvertrages zur Zahlung fällig.
Übergabe und Übernahme der kaufgegenständlichen Teilfläche erfolgen
in den bestehenden Rechten und
Lasten; die Verkäuferin leistet jedoch
dafür Gewähr, dass diese Liegenschaft frei von Bestandrechten und
Hypotheken ist.

4.

Die Verlegung des Parkscheinautomaten erfolgt über Auftrag und auf
Kosten der Stadtgemeinde Innsbruck,
wobei durch den Käufer Ing. Franzl
hiezu ein Kostenbeitrag geleistet wird.

5.

Dieses Rechtsgeschäft gilt vorbehaltlich der erforderlichen Exkamerierung
der kaufvertragsgegenständlichen
Teilfläche nach den Bestimmungen
des Tiroler Straßengesetzes.

GR-Sitzung 14.5.2009

GR Kaufmann referiert die Subventionsanträge des Kulturausschusses vom
29.4.2009:

7.

Subventionsanträge des Kulturausschusses für den Bereich
"Kultur"

7.2

Dachverband Vereinsheim
St. Nikolaus, Miete und Betriebskosten 2009

StRin Mag.a Schwarzl: Ich melde für
diesen Punkt unsere Stimmenthaltung an.
Beschluss (einstimmig; bei Stimmenthaltung GRÜNE; 8 Stimmen):
Dem Dachverband Vereinsheim St. Nikolaus wird für die Miete und Betriebskosten
für das Jahr 2009 eine Subvention in der
Höhe von € 42.268,80 gewährt.
7.9

Bezirksverband der Tiroler
Blasmusikkapellen Innsbruck Stadt, Jahr 2009, Unterstützung
der 18 Innsbrucker Musikkapellen und Jugendarbeit

GR Kunst: Ich möchte zu diesem Punkt
folgenden Abänderungsantrag einbringen:
Dem Musikbezirk Innsbruck wird die
Subvention der Stadt Innsbruck in der
beantragten Höhe von € 70.000,-ausbezahlt.
Kunst und Mag. Abwerzger, beide e. h.
Im Musikbezirk Innsbruck - Stadt sind
achtzehn Kapellen/Vereine aktiv, darunter
sechs renommierte Uniformkapellen, die
musikalische Aushängeschilder dieser