Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_05-Mai.pdf
- S.41
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genheit der Bürgermeisterin zur Entscheidung vorgelegt werden würde.
Als wir nach Wochen nichts gehört hatten,
haben wir uns erlaubt, schriftlich per EMail vom 16.4.2009 unsere Frage zu
wiederholen. Eine Antwort erreichte uns
nie.
In diesem Zusammenhang müssen wir
daher erneut eine dringende Anfrage
stellen und die Frau Bürgermeisterin um
die Beantwortung der folgenden wiederholten und erweiterten Fragen ersuchen:
17.4
I-OEF 67/2009
Biomasseheiz(kraft)werk,
untersagte Kooperation der
Innsbrucker Kommunalbetriebe
(IKB) AG mit der Marktgemeinde
Rum, Überlegungen hinsichtlich
einer Beteiligung auf Basis der
abgeänderten Machtbarkeitsstudie (Die Innsbrucker Grünen)
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer
verliest die dringende Anfrage der
Innsbrucker Grünen:
1.
An wen bzw. welche Organisationen
wurden im Jahr 2008 Werbefondsmittel in welcher Höhe ausgeschüttet
oder zur Verwendung übertragen?
Bitte auflisten.
Aus der Beantwortung einer dringenden
Anfrage der Innsbrucker Grünen in der
Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck am 16.4.2009 geht
Folgendes hervor:
2.
An wen bzw. welche Organisationen
wurden 2007 Werbefondsmittel in
welcher Höhe ausgeschüttet oder zur
Verwendung übertragen? Bitte auflisten.
3.
Die Frau Bürgermeisterin hat die
Opposition wiederholt aufgefordert,
vorliegende Informationen doch direkt
bei den zuständigen Ämtern zu erbitten anstatt formelle Anfragen im Gemeinderat zu stellen, die mit viel größerem Verwaltungsaufwand verbunden seien.
Obwohl Stadtsenat und Gemeinderat der
Landeshauptstadt Innsbruck im Sommer
und Herbst 2008 die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) beauftragt hatten,
gemeinsam mit der Marktgemeinde Rum
eine Machbarkeitsstudie zum Bau und
Betrieb eines Biomasseheiz(kraft)werkes
durchzuführen, wurde diese ohne jegliche
Information städtischer Gremien oder
Dienststellen nicht erstellt, da bald
absehbar gewesen sei, dass eine ausreichende Versorgung mit Biomasse für eine
derartige Großanlage nicht machbar ist.
Es sei daher zur Nutzung industrieller
Abwärme umgeschwenkt worden.
3.1. Wurden Sie über unsere telefonischen oder schriftlichen Anfragen in
Kenntnis gesetzt, oder wurde Ihnen
unsere Anfrage wie angekündigt zur
Entscheidung vorgelegt?
3.2. Wenn ja, wie haben Sie entschieden
und warum?
3.3. Wenn nein, warum nicht?
3.4. Wenn vorliegende Informationen nicht
einmal vom Büro der Bürgermeisterin
der Opposition unbürokratisch zugänglich gemacht werden: Welche
andere, ressourcen- und kostensparende Vorgangsweise schlagen Sie
vor, mit der wir in Zukunft an solche
Informationen kommen können, um
die aufwändigen Anfragen im Gemeinderat zu vermeiden?
Hof, Mag. Fritz, Mag.a Pitscheider und
Mag.a Schwarzl, alle e. h.
GR-Sitzung 14.5.2009
Begründet wurde die Nicht-Information der
Stadt Innsbruck damit, dass die ursprüngliche Intention nicht mehr weiter verfolgt
worden sei, was natürlich insofern Unsinn
ist, da gerade ein Abweichen vom Ziel,
das vom Eigentümer Stadt Innsbruck
vorgegeben war, die Information eben
dieses Eigentümers erfordert hätte.
Wie dem auch sei, die - auf Abwärmenutzung - abgeänderte Studie liegt seit
14.3.2009 vor.
Am 17.3.2009 wurde die neue Studie im
Präsidialausschuss der Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB) vorgestellt
und insbesondere im Hinblick auf den
bestehenden Syndikats- und Kooperationsvertrag mit der Tiroler Wasserkraft AG
(TIWAG) die Position der Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) zu diesem Projekt
hinterfragt. Erst im Laufe der Diskussion
konnte von einer Zustimmung der Tiroler