Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_05-Mai.pdf

- S.56

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- 342 -

chische Bräuche und Gepflogenheiten sind zu fördern, damit eine aktive
Integration forciert wird.

18.14 I-OEF 84/2009
Integration von Zuwanderern aus
Drittstaaten, Leitlinien, Schaffung von entsprechenden Rahmenbedingungen (GR Mag. Abwerzger)

d)

ein Ausschluss so genannter NGOs
(Caritas usw.) aus der rechtlichen
Asylbetreuung: Diese Kräfte scheinen
ihr einziges Augenmerk darauf zu
richten, unter dem Deckmantel des
Asyls gekommenen Zuwanderungswilligen einen möglichst langen Aufenthalt im Land zu ermöglichen, auch
wenn ein legaler Aufenthaltsstatus
offenkundig nicht erreichbar ist.

e)

eine rigorose Abschiebepraxis:
Straffällige Asylwerber haben in der
Stadt Innsbruck nichts mehr verloren,
sie haben ihr Aufenthaltsrecht missbraucht und sohin verwirkt. Nachdem
sich offenbar der Nationalrat mit den
Innsbrucker Problemen, insbesondere
mit der Problematik nordafrikanischer,
krimineller Asylwerber, nicht befassen
will, müssen zum Schutze der Bevölkerung, wiederholt - bei jeder Gelegenheit - die Verantwortlichen in Bund
und Länder auf die drastische und
prekäre Situation in der Stadt Innsbruck aufmerksam gemacht werden.
Mit Asylmissbrauch muss härter umgegangen werden. Das Land Kärnten
gilt hier als Vorreiter.

3.

Die Stadt Innsbruck hat bezüglich der
in Innsbruck lebenden Drittstaatsangehörigen eine klare Linie - hart, aber
fair:

a)

"Österreicher zuerst": Diese Motto gilt
bei der Vergabe öffentlicher Stellen
und Leistungen im Einflussbereich
der Stadt Innsbruck und zwar von
ganz oben, bis ganz unten. Bei entsprechender Entlohnung findet man
für sämtliche Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltung, auch außerhalb des
Bereichs der Hoheitsverwaltung, genügend einheimisches oder voll integriertes Personal. Eine Verwendung
von Drittstaatsangehörigen oder nur
mangelhaft integrierten eingebürgerten Personen aus Drittstaaten in gehobene Positionen ist überhaupt undenkbar.

GR Mag. Abwerzger: Ich stelle gemeinsam mit meinem Mitunterzeichner
folgenden dringenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Politik der Stadt Innsbruck im Bereich
der Integration von ZuwanderInnen,
speziell gegenüber Drittstaatsangehörigen, die einen längerfristigen Aufenthalt in
der Stadt Innsbruck anstreben, wird sich in
allen Bereichen, die in städtischem
Einflussbereich liegen, ab dem Zeitpunkt
dieses Beschlusses folgenden Leitlinien
unterwerfen:
1.

Der Stadtsenat hat mit Nachdruck
darauf hinzuwirken, dass der Bund
die entsprechenden Rahmenbedingungen schafft, um die Sicherheit und
die Interessen der einheimischen Bevölkerung dadurch optimal zu gewährleisten, dass die rechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer
Stadtpolizei geschaffen werden

2.

Der Stadtsenat hat mit Nachdruck
periodisch darauf hinzuwirken, dass
das Land Tirol die entsprechenden
Rahmenbedingungen schafft, um die
Sicherheit und die Interessen der einheimischen Bevölkerung optimal zu
gewährleisten. Dazu gehören:

a)

dass landeseigene Leistungen, vor
allem die Grundsicherung (Sozialhilfe), nicht mehr an Drittstaatsangehörige ausgezahlt werden, auch wenn
dadurch allenfalls keine völlige Übereinstimmung mit dem EU-Recht mehr
gegeben ist (die berüchtigte EURichtlinie 2003/109 wird etwa in Dänemark und Großbritannien aus guten
Gründen nicht angewandt).

b)

die Einführung eines Minarettbauverbots sowie eines Schächtungsverbots

c)

klare Vorgaben im Schul- und
Kindergartendienst: Die österreichische Leitkultur ist vorrangig. Österrei-

GR-Sitzung 14.5.2009