Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_09-Oktober.pdf

- S.103

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- 656 -

betreuung wurde großzügig und flexibel
gehandhabt.
Aus eigener Erfahrung weiß ich, wie
wertvoll und nah an den Bedürfnissen
flexibel arbeitender Eltern dieses Angebot
in den städtischen Kindergärten war.
Mit der neuen Tarifgestaltung muss - falls
auch nur ein Nachmittag im Monat
Betreuung in Anspruch genommen wird die Ganztagspauschale von € 29,--, mit
dem Essen € 32,70 bezahlt werden. Im
Vergleich zur davor möglichen tageweisen
Abrechnung von € 7,70 ein vergleichsweise hoher und nicht nachvollziehbarer
Betrag.

59.6

I-OEF 161/2009
Städtische Kindergärten,
Wiedereinführung der Essensermäßigung (GRin Dr.in KrammerStark)

GRin Dr.in Krammer-Stark: Ich stelle
folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Möglichkeit der Ermäßigung der
Verpflegung in den städtischen Kindergärten wird wiedereingeführt.
Dr.in Krammer-Stark e. h.
Seit 1.9.2009 gelten für die städtischen
Kindergärten in Innsbruck neue Tarife:
"Der Kindergartenbesuch für alle vier- bis
sechsjährigen Kinder (letzten beiden
Jahrgänge vor dem Schulbesuch) wird ab
dem Betriebsjahr 2009/2010 in den
Bildungseinrichtungen der Stadtgemeinde
Innsbruck bis 14 Uhr kostenlos angeboten.
Für die ganztägige Betreuung der vier- bis
sechsjährigen Kinder wird der Tarif
monatlich pauschal mit € 29,00 festgesetzt. (…) Bei der genannten Pauschale
sind keine Ermäßigungen oder Abzüge
vorgesehen.
Die Kindergartentarife für zwei- bis
vierjährige Kinder werden für den Kindergarten bis 14 Uhr mit einer Pauschale von
€ 34,-- und den Ganztageskindergarten
mit einer Pauschale von € 59,-- festgesetzt. Bei den genannten Pauschalen sind
GR-Sitzung 22.10.2009

keinerlei Ermäßigungen oder Abzüge
vorgesehen, weil mit dem Tiroler Kindergeld plus eine Förderung seitens des
Landes besteht. (…)
Der Mittagstisch für die Kindergartenkinder wird pauschal mit € 3,-- (derzeit
€ 3,70) pro Essen festgesetzt (keine
Ermäßigungen vorgesehen).“
(Stadtsenatsvorlage vom 6.7.2009)
Bis zum 1.9.2009 galt in Innsbruck ein
System von Ermäßigungen, das nicht nur
die Tarife je nach Familieneinkommen auf
ein bzw. zwei Drittel des geltenden Tarifs
verringerte. Auch das Essen war entsprechend der ein Drittel bzw. zwei DrittelRegelung ermäßigt.
Eine Modellrechnung zum Vergleich
beider Tarifsysteme hat inzwischen
Folgendes ergeben: Jemand, der zuvor in
der Ermäßigungsstufe II war - das heißt,
der Tarif ist um zwei Drittel auf € 33,-ermäßigt - und den Ganztageskindergarten inklusive fünf Mal Essen beansprucht
hat, bezahlt jetzt mit dem Gratiskindergartenmodell und der pauschalierten Essensverrechnung (ohne Sommerkindergarten)
im Jahr etwa € 200,-- mehr als im alten
Tarifsystem. Nicht berücksichtigt ist hier
das Jahr 2008/2009, wo es sowohl die
städtischen Ermäßigungen als auch das
Landeskindergeld plus für alle Kindergartenkinder gab.
Verantwortlich dafür ist der pauschalierte
Essenbetrag, wie aus der Modellrechnung
deutlich ersichtlich ist:
Altes Tarifmodell
€ 29,-- (Tarif um zwei Drittel ermäßigt)
€ 40,-- Essen (Tarif um zwei Drittel auf
rund € 2,-- ermäßigt, fünfmal pro Woche)
€ 69,00 im Monat bzw. € 690,-- im Jahr
(ohne Sommerkindergarten)
Neues Tarifmodell
€ 29,-- (pauschalierter Tarif für Ganztageskindergarten, Gratiskindergarten bis
14 Uhr, ohne Landeskindergeld plus)
€ 60,00 (Tarif pauschaliert auf € 3,00 pro
Essen, fünfmal pro Woche)
€ 89,-- im Monat bzw. € 890,00 pro Jahr
(ohne Sommerkindergarten)