Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_09-Oktober.pdf
- S.149
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Neu hinzugekommen ist eine Wertsicherung des Entgelts. Die Anpassung sollte jährlich zum 1.1. jeden Jahres, erstmals zum 1.1.2007, erfolgen. Auch in diesem Fall ist die Erhöhung nicht den Vertragsbestimmungen entsprechend erfolgt. Die Kontrollabteilung empfahl hier ebenfalls, auf eine vertragskonforme Indexanpassung zu achten. Lt. Stellungnahme der RCI seien sämtliche indexgebundenen Entgelte zum
1.1.2009 angepasst worden.
Hinsichtlich der Evaluierung des alleinigen Nutzungsanteiles der RCI
von 23 % wurden lt. Aussage des Geschäftsführers bis jetzt keine Maßnahmen in Erwägung gezogen. Die Kontrollabteilung empfahl in Anlehnung an den in der Generalversammlung vom 14.7.2006 unterbreiteten
Vorschlag, diese Verrechnungsgröße auf Basis der aktuellen Daten neu
zu erheben und gegebenenfalls zu aktualisieren.
In diesem Zusammenhang sollte auch hinterfragt werden, warum die
Stellplätze seinerzeit von der IKB AG einmal unter Berücksichtung der
AfA für Container und Pressen (Benützungsentgelt Recyclinghof für
gebrauchte Verpackungen) und einmal ohne Einschluss der AfA kalkuliert worden sind.
Im Anhörungsverfahren dazu wurde von der RCI erläutert, dass bezüglich der Entgelthöhe eine neuerliche überschlagsmäßige Kalkulation
Werte zwischen 20 und 25 % ergeben habe. Daher erschiene der zur
Anwendung gelangte Satz von 23 % durchaus plausibel und wird auch
weiterhin angewandt werden.
Bezüglich der Berücksichtigung bzw. Nichtberücksichtigung des
AfA-Betrages wurde u.a. angemerkt, dass bei der Anmietung der Stellplätze für die EAG-Sammlung die Containergrundausstattung von den
Transporteuren gestellt werde, weshalb bei dieser Kalkulation die Position „Containerabschreibung“ nicht enthalten sei.
Mitbenützungsentgelt
Recyclinghof für Gerätealtbatterien und
–akkumulatoren
Nach Inkrafttreten der Verordnung über die Sammlung von Gerätealtbatterien und –akkumulatoren, hat die RCI am 16.1.2009 eine eigene
Vereinbarung für den Bereich Batteriensammlung abgeschlossen. Diese
ist rückwirkend mit 26.9.2008 in Kraft getreten.
Als Entgelt für die Mitbenützung wurden monatlich € 100,00 netto festgelegt. Auch hier stellte sich heraus, dass – entgegen den Vertragsbestimmungen – Vorschreibung und Zahlung des Mitbenützungsentgelts
quartalsmäßig erfolgt ist. Weiters wurde festgestellt, dass das Mitbenützungsentgelt für das vierte Quartal 2008 statt auf dem Konto „Mietund Pachtaufwand“ irrtümlich einem anderen Konto zugebucht worden
war.
Es wurde eine Wertsicherung des Entgelts vereinbart, die Erhöhung
sollte jährlich zum 1.1. eines jeden Jahres, erstmals zum 1.1.2009,
erfolgen. Dieser Vertragsbestimmung ist zum Zeitpunkt der Prüfung
noch nicht entsprochen worden. Die RCI teilte im Zuge des Anhörungsverfahrens dazu mit, dass zum 1.1.2009 der Vertrag erst 3 Monate
Gültigkeit hatte und daher auf Grund der marginalen betraglichen Auswirkungen auf eine Anpassung verzichtet worden sei.
Zl. KA 05764/2009
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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