Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_09-Oktober.pdf
- S.150
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Containermiete für
EAG-Staumengen
Die Zahlungen an die IKB AG aus dem Titel „Container- und Gefäßlagermiete Staumengen“ in Höhe von insgesamt € 5.421,01 betrafen
Aufwendungen, die dann anfallen, wenn die lt. Vertrag über das Mitbenützungsentgelt des Recyclinghofes im Rahmen der EAG-Sammlung zur
Verfügung gestellten Containerkapazitäten nicht ausreichen. Zur Überbrückung dieser Staumengen werden von der IKB AG zusätzliche Container bereitgestellt, welche gesondert zur Abrechnung gelangen.
Behälterbereitstellung
lt. Partnervereinbarung
Ebenfalls auf dem Konto „Miet- und Pachtaufwand“ scheinen die der
RCI im Jahr 2008 entstandenen Kosten von insgesamt € 14.134,66 für
die Containerbereitstellung eines von der RCI im Rahmen der Sammlung von Verpackungsabfällen beauftragten Subunternehmens auf. Die
Abrechnung der Behälterkosten erfolgt quartalsweise.
Die Kontrollabteilung stellte fest, dass ein Vertragspartner der RCI die
Kosten für die Behälterbereitstellung getrennt fakturiert und diese Aufwendungen richtigerweise als „Miet- und Pachtaufwand“ erfasst werden. Ein zweiter Subpartner der RCI hingegen stellt die Abgeltung der
Containerbereitstellung zusammen mit den erbrachten Sammel- und
Transportleistungen in Rechnung (2008 insgesamt € 15.469,24 netto),
wobei hier der gesamte Rechnungsbetrag zu Lasten der Aufwandsposition „Fremdleistungen“ verbucht wird.
Die Kontrollabteilung empfahl, aus Gründen der Transparenz besonderes Augenmerk auf eine dem Aufwand entsprechende Kontenzuordnung zu legen. Lt. Stellungnahme der RCI wird die richtige Zuordnung
des Aufwandes für die Behältermiete ab dem Geschäftsjahr 2010 zur
Anwendung gelangen.
Verzugszinsen
Unter der Position „Zinsen und ähnliche Aufwendungen“ wurde im Jahr
2008 auf dem Konto „Verzugszinsen“ ein Betrag in der Höhe von
€ 87,40 ausgewiesen. Es handelte sich dabei um so genannte Anspruchszinsen, welche der RCI vom Finanzamt Innsbruck im Zusammenhang mit einer von ihr auf elektronischem Weg eingereichten Abgabenerklärung (Körperschaftssteuer 2007) vorgeschrieben worden
sind. Die Kontrollabteilung empfahl eine frühere Abgabe der Steuererklärung bzw. für den Fall, dass die KSt die Vorauszahlungen übersteigt,
eine entsprechende Anzahlung in Höhe der zu erwartenden Nachforderung vor dem in der BAO genannten Stichtag zu tätigen.
Im Anhörungsverfahren wies die RCI darauf hin, dass es sich hierbei
um einen Einzelfall gehandelt habe, welcher keiner weiteren Maßnahmen bedürfe.
Zl. KA 05764/2009
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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