Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_09-Oktober.pdf
- S.153
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Werkverträgen vereinbarten pauschalierten Werklöhne (jeweils
€ 200,00) mit den seit Jänner 2009 getätigten tatsächlichen Auszahlungen (€ 205,00 bzw. € 210,00) nicht korrespondierten. Zusatzvereinbarungen zu den bestehenden Werkverträgen, in denen die Erhöhung
der ursprünglichen Werklöhne dokumentiert bzw. vertraglich festgehalten ist, konnten nicht vorgelegt werden. Aus diesem Anlass empfahl die
Kontrollabteilung, die offenbar vorgenommenen Entgelterhöhungen
durch Vertragszusätze zu den beiden Werkverträgen zu regeln bzw. in
diesem Zuge gleichzeitig – wenn gewünscht – entsprechende Wertanpassungsklauseln vorzusehen.
Skonto
Das Amt für Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen informierte im
Anhörungsverfahren darüber, dass mittlerweile Ergänzungen zu den
Werkverträgen erstellt und unterfertigt worden sind und übermittelte
zum Nachweis die beiden Vertragszusätze. Gleichzeitig wurde
mitgeteilt, dass eine automatische Valorisierung derzeit nicht
vorgesehen wäre.
Im Rahmen der Belegkontrolle wurde eine Rechnung betreffend die
Lieferung von Teppichen an eine Volksschule behoben. Auf den, für die
im Jänner gelieferten Waren, zu zahlenden Betrag wäre Skonto gewährt worden. Die Rechnung wurde jedoch rund 4 Monate später zur
Gänze bezahlt.
Gemäß Stellungnahme wurde die Rechnung erst Mitte Mai von der
Schulleitung an das Amt übermittelt und somit ein Skontoabzug nicht
mehr möglich. Im Zuge einer Konferenz wurden die Schulleitungen auf
eine zeitgerechte Bearbeitung, verbunden mit der Nutzung von angebotenen Skonti aufmerksam gemacht.
Fehlerhafte Berechnung
einer Haftungsprovision
Die Kontrollabteilung hat im Rahmen der Belegkontrollen eine Auszahlungsanordnung des Amtes für Finanzverwaltung und Wirtschaft betreffend die von einer Bank in Rechnung gestellte Haftungsprovision, resultierend aus einer von ihr übernommenen Bankgarantie im Zusammenhang mit dem Ankauf einer Teilfläche der Eugenkaserne durch die
Stadtgemeinde Innsbruck überprüft. Im Zuge der Nachrechnung der
bereits vom befassten Sachbearbeiter des Amtes für Finanzverwaltung
und Wirtschaft korrigierten Provisionsabrechnung hat die Kontrollabteilung festgestellt, dass die Korrektur aufgrund einer fehlerhaften Tageberechnung um rd. € 200,00 zu Ungunsten des Bankinstitutes vorgenommen worden ist, was dem betroffenen Bediensteten zur Kenntnis
gebracht worden ist.
3 Prüfungsfeststellungen im Zusammenhang mit
Haftbrieffreigaben
Im Zeitraum zwischen 1.4.2009 und 30.6.2009 wirkten Vertreter der
Kontrollabteilung an sechs Haftbrieffreigaben mit. Die Haftbriefsumme
bezog sich dabei auf ein Auftragsvolumen von € 4.286.030,50. Bei den
Amtshandlungen an Ort und Stelle wurde gleichzeitig die Gelegenheit
wahrgenommen, bestehende städtische Objekte auf deren Funktion
Zl. KA-09279/2009
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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