Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_09-Oktober.pdf

- S.162

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Nach Ablauf des Jahres wurde von der Baufirma angeboten die Rahmenvereinbahrung bei gleichen Preisen um ein Jahr zu verlängern. Von
Seiten des Amtes für Tiefbau wurde dieses Angebot als sinnvoll angesehen, weshalb die Verlängerung der bestehenden Rahmenvereinbahrung im StS vorgeschlagen wurde. Ende Jänner 2008 wurde im Stadtsenat die Rahmenvereinbarung bei gleichen Konditionen für ein weiteres Jahr beschlossen.
Zusatzleistungen,
LV-Positionen

Neben den in der Ausschreibung genannten LV-Positionen wurden
durch die Firma „Zusatzpositionen“ angeboten. Diese betrafen überwiegend die Errichtung von Stützmauern und wurden bei der Abrechnung als Zusatzleistungen mit einem rd. 15%-igen Aufschlag abrechnet. Der Aufschlag wurde als Ausgleich für eine in die Positionen nicht
eingerechnete Baustelleneinrichtung verstanden und seitens der zuständigen Sachbearbeiter als gerechtfertig angesehen.
Aus Sicht der Kontrollabteilung wären solche Zusatzpositionen ins
LV der Ausschreibungsunterlagen einzubeziehen, insbesondere da die
unter Zusatzarbeiten abgerechneten Positionen teils einen großen Anteil der Gesamtabrechungssumme ausmachten.
Die Kontrollabteilung empfahl die öfters unter „Zusatzleistungen“ abgerechneten Positionen in geeigneter Menge in die Ausschreibungsunterlagen einer neuen Rahmenvereinbarung (2009) mit aufzunehmen. Gemäß Stellungnahme des Amtes würden diese Zusatzleistungen als Leistungspositionen in die Neuausschreibung der Rahmenvereinbarung
2009 aufgenommen werden.
6 Baudurchführung

ÖBA

Für alle drei Bauvorhaben fielen die Aufgaben der technischen und geschäftlichen Oberbauleitung inkl. ÖBA in die Zuständigkeit des Amtes
für Tiefbau.

Baukoordination

Gemäß den Bestimmungen der Ausschreibungsunterlage waren seitens
der Baufirma die Arbeiten unter Einhaltung des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes auszuführen. Es war ein Planungskoordinator zu benennen, ein Gesamt- SiGe-Plan zu erstellen sowie ein Baukoordinator zu
bestellen. Die Vergütung der Koordination erfolgte nach tatsächlich
geleistetem Zeitaufwand, welcher in den Protokollen der Baustellenbegehungen dokumentiert wurde. Die Voraussetzungen zur Durchführung
der Arbeiten gem. BauKG waren gegeben.

Baudokumentation

Die einzelnen Leistungen wurden anhand von Tagesberichten festgehalten und von den zuständigen Vertretern der Vertragspartner ordnungsgemäß unterfertigt. Eine Baubuchführung war nicht notwendig,
die für die Abrechnung notwendigen Feldaufmassblätter lagen gefertigt
vor. Mitte April fand durch Mitarbeiter der Kontrollabteilung eine Besichtigung der Bauvorhaben vor Ort statt. Dabei wurden keinerlei Mängel offensichtlich, die Arbeiten wurden soweit ersichtlich

Zl. KA-05256/2009

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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