Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_09-Oktober.pdf
- S.21
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Ja, er wurde bestellt, aber wenn es
beispielsweise drei Wochen lang nicht
schneit, braucht man keine große Lawinenbeobachtung. Im Prinzip war dieser
Mann oft über Wochen beschäftigungslos.
Das war ein Faktum, welches geändert
wurde und dafür habe ich durchaus
entsprechendes Verständnis.
um die Geschäftsordnung der Lawinenkommission der Landeshauptstadt
Innsbruck, also den Modus, wie diese
Kommission - wie immer sie zusammengesetzt ist - arbeitet. Ich finde, dass die
Geschäftsordnung genau jene Personen
festlegt, die in der Lawinenkommission
sind.
Grundsätzlich ist es so, dass diese
Geschäftsordnung den anderen Geschäftsordnungen der Tiroler Gemeinden
entspricht. Es ist vorgegeben, was die
Besetzung der Lawinenkommission
anlangt. Somit ist es keine Sache dieser
Verordnung, sondern die Lawinenkommission ist von der Frau Bürgermeisterin
entsprechend zu besetzen.
GR Buchacher hat den § 5 Abs. 3
angesprochen, wo es wie folgt heißt:
Wenn ich sehe, dass Bernhard Schlechter
der über eine langjährige Erfahrung
verfügt, in dieser Lawinenkommission ist,
dann glaube ich auch, dass dieser
verantwortungsbewusst genug ist, die
entsprechenden Entscheidungen zu
treffen. Falls Dipl.-Ing. Steiger, der ein
gebürtiger Mühlauer und auf der Nordkette
aufgewachsen ist, Bedenken bezüglich
einer Öffnung von Skipistenwegen usw.
haben sollte, wird er sicherlich den
richtigen Weg zur Frau Bürgermeisterin
finden.
(GR Buchacher: Wenn er dabei ist.)
Es ist keine Frage, dass Dipl.-Ing. Steiger
verständigt werden muss. Normalerweise
muss er erreichbar sein, wobei er im
Winter am Samstag und Sonntag auch
sein Handy einschalten muss.
Die Besetzung der Lawinenkommission ist
durchaus sachgerecht. Es handelt sich
hier um Persönlichkeiten, die mit großer
Verantwortung ihre Aufgabe wahrnehmen
und auch neben dem fachlichen Wissen
eine entsprechende Erfahrung einbringen.
Ich sehe daher keinen Grund, dieser
Geschäftsordnung nicht die Zustimmung
zu erteilen.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger übernimmt den Vorsitz von Bgm.-Stellv.in Mag.a
Oppitz-Plörer.
StRin Mag.a Schwarzl: Ich habe eine
Frage an GR Buchacher. Heute geht es
GR-Sitzung 22.10.2009
"Die Lawinenkommission schließt in jedem
einzelnen Anlassfall ihre Tätigkeit mit
einem sachverständigen Vorschlag ab.
Dieser Vorschlag erfordert Einstimmigkeit.
Stimmenthaltung ist nicht zulässig.
Bei der Einstimmigkeit fürchtet
GR Buchacher, dass ein allfälliger
Vertreter der Nordpark Errichtungs- und
Betriebs GesmbH zu großes Gewicht
bekommen sollte.
Für den Fall, dass Einstimmigkeit nicht
erzielt wird, ist dieser Umstand dem/der
jeweiligen RatnehmerIn unverzüglich
unter Anführung der dafür maßgebenden
Gründe bekannt zu geben."
Wenn ich zum Beispiel in der Nordpark
Errichtungs- und Betriebs GesmbH nach
der Lawinensituation frage, sagen diese
es ist zu 100 % sicher, aber die Anderen
sagen, dass es als zu gefährlich einzuschätzen ist. Ich verstehe das nicht ganz.
Geht es generell darum, dass die Nordpark Errichtungs- und Betriebs GesmbH
etwas Fürchterliches ist? Vor allen Dingen
wäre es fein gewesen, wenn das vorher
eingebracht worden wäre, denn dann
hätten wir das Problem noch bis zum
Gemeinderat klären können.
GR Buchacher: Mir ist am Montag bei der
Klubsitzung eine Version vorgelegen, die
schwarz/rot war. In dieser ist unwidersprochen gestanden, dass Einstimmigkeit
herrscht, aber Stimmenthaltung zulässig
ist. In der jetzt vorliegenden Fassung ist
das nicht mehr enthalten.
(Bgm.in Zach: GR Buchacher, das musst
Du schon genauer begründen, denn ich
kenne nur die jetzt vorliegende Version.
Das hätte man natürlich vorher klären
können. Bezüglich des ehemaligen
Betriebsleiters Hermann Nolf werde ich
dann noch etwas sagen.)