Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_11-Dezember.pdf
- S.123
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Seitens der Kontrollabteilung wurde empfohlen, Subventionen nur mehr
auf Basis der Subventionsordnung zu gewähren und die Unterfertigung
des angesprochenen Subventionsformulars ausnahmslos einzufordern.
In der Stellungnahme des Amtes wurde eine solche Vorgangsweise
hinkünftig zugesagt.
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 27.4.2006 wurde der PKB für die Erweiterung der Beschneiungsanlage am Patscherkofel eine Subvention
von max. € 375.000,-- gewährt. Mit Gemeinderatsbeschluss vom
24.5.2007 wurde ein Zweckzuschuss über € 1,5 Mio. für die Errichtung
einer Beschneiungsanlage samt technischer Anlagen beschlossen. Eine
Bezugnahme auf den Beschluss vom 27.4.2006 fand dabei nicht statt.
So wurden de facto mit 2 Gemeinderatsbeschlüssen 2 Subventionen
von insgesamt € 1,875 Mio. an die PKB beschlossen.
In der Stellungnahme wurde der Mangel des formal fehlenden Bezughinweises eingestanden. Allerdings wurde angemerkt, dass im Vorlagebericht auf das aufgezeigte Faktum verwiesen wurde, die Abwicklung
der beschlossenen Förderung betragsmäßig korrekt erfolgte und keine
Zweifachförderung stattfand.
3 Prüfungsfeststellungen im Zusammenhang mit
Haftbrieffreigaben
Haftbrieffreigabe KV
Grabenweg
Im Zeitraum zwischen 1.7.2009 und 30.9.2009 wirkten Vertreter der
Kontrollabteilung an 2 Haftbrieffreigaben mit. Die Gesamthaftbriefsumme belief sich dabei auf rd. € 28.300,-- und bezog sich auf ein Auftragsvolumen von rd. € 901.400,--. Bei diesen Amtshandlungen an Ort
und Stelle wurde gleichzeitig die Gelegenheit wahrgenommen, bestehende städt. Objekte auf deren Funktion bzw. Zustand zu überprüfen
und sonstige in diesem Zusammenhang stehende Missstände aufzuzeigen, soweit dafür eine Notwendigkeit bestand.
Im Zuge der Haftbrieffreigabe eines erstellten Kreisverkehrs wurde Anfang Juni das Bauvorhaben durch den zuständigen städtischen Sachbearbeiter sowie einem Vertreter der ausführenden Arge besichtigt und
daran anschließend wurden die Haftbriefe freigegeben.
Der betreffende Kreisverkehr wurde einen Tag später auch durch Mitarbeiter der KA besichtigt und kontrolliert. Dabei wurden Mängel bemerkt, diese dokumentiert und an den zuständigen Sachbearbeiter
übermittelt, um Mangelbehebung zu veranlassen. Die Arbeiten wurden
im Anschluss erledigt, durch die Kontrollabteilung überprüft und die
Freigabe der Garantiebriefe bestätigt.
In der Stellungnahme wurde seitens der MA III, Tiefbau angemerkt,
dass die Schäden als geringfügig angesehen wurden. Aus Sicht der
Kontrollabteilung wurden die Schäden ebenfalls als geringwertig gesehen, die Mangelbehebung jedoch eingefordert und diese von der Baufirma auch erbracht.
Zl. KA-13031/2009
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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