Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_11-Dezember.pdf
- S.124
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4 Vergabekontrollen
Vergaben
Im Verlauf des III. Quartals 2009 wurden durch Mitarbeiter der Kontrollabteilung stichprobenartig 22 Vergabevorgänge mit einem Gesamtnettovergabevolumen von € 3.050.000,-- überprüft. Die gem. Schwellenwertverordnung 2009 (BGBl. 125/2009) angehobenen Auftragswerte
für Direktvergaben, Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung sowie nicht offene Verfahren ohne Bekanntmachung wurden
rege in Anspruch genommen. Keiner der überprüften Fälle gab jedoch
Anlass zu einer Beanstandung nach dem BVergG 2006.
Beschluss des Kontrollausschusses vom 1.12.2009:
Beiliegender Kurzbericht des Kontrollausschusses zu o.a. Bericht der
Kontrollabteilung wird dem Gemeinderat am 10.12.2009 zur Kenntnis
gebracht.
A n t r a g:
Der Kontrollausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss
zu fassen:
„Die derzeit geltenden Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln durch die Stadtgemeinde Innsbruck (Subventionsordnung) sollten hinsichtlich der formalen Voraussetzungen dahingehend abgeändert bzw. überarbeitet werden, dass eine Auszahlung von Subventionen ohne Ausnahme erst dann erfolgen darf, wenn der subventionsauszahlenden Dienststelle ein von dem(r) FörderungswerberIn vollständig ausgefüllter und unterfertigter Subventionsantrag vorliegt, um
damit der Stadt Innsbruck den formalen Rechtsanspruch auf Akteneinschau zu gewährleisten.“
Zl. KA-13031/2009
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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