Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_11-Dezember.pdf

- S.15

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- 743 -

12013/07 neu gebildete Straßengrundstück 1793/2, Grundbuch 81111 Hötting,
im Ausmaß von 324 m2 im Ausmaß von
324 m² zu nachstehenden Konditionen:
1.

Der Kaufpreis wird in der nicht
öffentlichen Sitzung referiert.

2.

Der Kaufpreis ist nach allseitiger,
beglaubigter Vertragsunterfertigung
und gegen Vorlage eines Ranganmerkungsgesuches für die beabsichtigte Veräußerung zur Zahlung fällig,
jedenfalls nicht vor dem 1.3.2010.

3.

Der Erwerb der Kauffläche erfolgt frei
von bücherlichen und außerbücherlichen Belastungen, insbesondere frei
von Bestandrechten. Die Stadt Innsbruck nimmt jedoch zur Kenntnis,
dass das Vertragsgrundstück zur Sicherheitszone des Flughafen Innsbrucks gehört.

4.

Die Mag.-Abt. IV, Rechtsberatung/Liegenschaftsverwaltung, wird
ermächtigt, die weiteren Vertragsdetails auszuverhandeln und die Angelegenheit bis zur Grundbuchsreife
selbstständig zu erledigen.

10.

Dr.-Franz-Werner-Straße), zu einem
Kaufpreis, welcher in der nicht öffentlichen Sitzung referiert wird. Der Gesamtkaufpreis ist zur Hälfte nach
beidseitiger beglaubigter Vertragsunterfertigung bzw. grundbücherlicher
Durchführung des Kaufvertrages zur
Zahlung fällig.
2.

Stefan Lener verpflichtet sich, binnen
längstens fünf Jahren mit dem Bau
seines neuen Betriebsgebäudes zu
beginnen.

3.

Wird das Unternehmen innerhalb der
nächsten 25 Jahre nicht mehr durch
Stefan Lener bzw. einen Rechtsnachfolger aus seiner Familie weitergeführt, verpflichtet sich Stefan Lener zu
einer Nachzahlung, welche in der
nicht öffentlichen Sitzung referiert
wird. Die Wertsicherung richtet sich
nach dem Verbraucherpreisindex
2005, die Nachzahlungsverpflichtung
wird grundbücherlich sichergestellt.

4.

Im Wege einer vorrangigen Höchstbetragshypothek, welche in der nicht
öffentlichen Sitzung referiert wird,
wird diese Nachzahlungsverpflichtung
für den Fall eines Konkurses (konkursrechtliches Absonderungsrecht
an der Betriebsliegenschaft) sichergestellt. Die Kosten hiefür im Ausmaß
von zirka € 3.000,-- gehen zu Lasten
der Stadt Innsbruck.

5.

Im Übrigen erfolgt der Verkauf
lastenfrei, wobei die Stadt Innsbruck
keinerlei Gewähr für eine bestimmte
Eignung, Beschaffenheit oder Größe
leistet.

IV 13389/2009
IISG-RA 1107/2008
Stadtgemeinde Innsbruck,
Verkauf einer zirka 2.150 m2 großen Teilfläche der Grundstücke
250, 251, 253, 283, 287/2 und
817/4, alle KG Mühlau (Gewerbegebiet Mühlau zwischen der
Hans-Maier-Straße und der Dr.Franz-Werner-Straße), an Lener
Stefan bzw. Bäckerei Lener
GmbH ("Brotbuben Lener") zur
Schaffung eines neuen Betriebsgebäudes samt Verwaltung

11.

Senioren- und Pflegeheim Haus
St. Josef am Inn, Kostenübernahme für den Umbau und die
Sanierung des Nordhauses
(ehemaliges Personalhaus)

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 2.12.2009:
1.

Die Stadt Innsbruck verkauft Stefan
Lener bzw. dessen Bäckerei Lener
GmbH eine zirka 2.150 m2 große Teilfläche der Grundstücke 250, 251,
253, 283, 287/2 und 817/4, alle KG
Mühlau (Gewerbegebiet Mühlau zwischen der Hans-Maier-Straße und der

GR-Sitzung 10.12.2009

IV 15274/2009

Bgm.in Zach referiert den Antrag des
Stadtsenates vom 9.12.2009:
1.

Die Stadt Innsbruck übernimmt die
Rückzahlung des bestehenden
Wohnbauförderungsdarlehens betref-