Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_11-Dezember.pdf
- S.16
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fend des Nordhauses des Heimes
St. Josef am Inn in der Höhe von
€ 510.365,08 (Stand 30.9.2009) gemäß Gemeinderatsbeschluss vom
24.7.2003 (IV 4066/2003).
2.
Der im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen des Nordhauses des
St. Josef am Inn erforderliche Finanzierungsaufwand in der Höhe von
insgesamt € 2.312.370,-- wird von der
Stadt Innsbruck getragen.
3.
Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung,
wird beauftragt und ermächtigt, den
Finanzierungsaufwand gemäß
Punkt 2. nach Maßgabe des Budgetvollzuges durch die Gewährung eines
Investitionszuschusses und/oder
durch die Übernahme der Annuitätenzahlungen eines allfälligen Wohnbauförderungsdarlehens Senioren- und
Pflegeheims Haus St. Josef am Inn
als Bürge und Zahler gemäß § 1356
bzw. § 1357 ABGB oder in Form einer
Kombination dieser Instrumente zu
bedecken.
StRin Mag.a Schwarzl: Ich bitte um
Information zu folgender Tatsache: Damit
wir als Stadt Innsbruck überhaupt ein
neues Wohnbauförderungsdarlehen für
diesen Um- bzw. Neubau erhalten,
müssen wir ein bestehendes Wohnbauförderungsdarlehen zurückzahlen. Ansonsten
gewährt das Land Tirol nämlich kein
neuerliches Förderungsdarlehen.
Es geht hier um eine Rückzahlung in der
Höhe von € 510.365,08. Aus dem
Beschlussvorschlag geht allerdings nur
hervor, dass die Stadt Innsbruck diese
Rückzahlung übernimmt. Allerdings
herrschte in der gestrigen Sitzung des
Stadtsenates Unsicherheit darüber, wann
die Stadt Innsbruck diesen Betrag
zurückzahlen muss. Meiner Auffassung
nach werden wir es jetzt zurückzahlen
müssen, da wir ja ansonsten kein neues
Darlehen bekommen. Darum bitte ich um
Aufklärung, da dies unser Stimmverhalten
beeinflussen wird.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger übergibt
den Vorsitz an Bgm.-Stellv.in Mag.a OppitzPlörer.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Es geht
hier um das so genannte Nordhaus der
Stiftung des Senioren- und Pflegeheimes
Haus St. Josef am Inn. Dieses Nordhaus
war bis vor kurzem das Personalhaus.
Nachdem es in dieser Funktion nicht mehr
benötigt wurde, ist es mit betreuungsbedürftigen Personen belegt worden. Dieses
Gebäude hat aber den Nachteil, dass die
Zimmer sehr klein sind und es nur einen
Lift gibt. Weiters sind keine entsprechenden Fluchtwege vorhanden. Die Bau- und
Feuerpolizei hat bei einer Prüfung
festgestellt, dass dieses Haus nicht zur
Versorgung von pflegebedürftigen
Personen geeignet ist.
Vor zwei Jahren gab es dann ein Gipfelgespräch mit Verantwortlichen der Bauund Feuerpolizei. Wir haben uns dann auf
eine Benützungsbefristung bis Mitte
Jänner 2010 geeinigt. Weiters sollte von
Seiten der Stadt Innsbruck geprüft
werden, welche Möglichkeiten für eine
Sanierung bestünden. Es wurden dann
verschiedenste Projekte ausgearbeitet.
Ein Projekt sah die Bestandssanierung bei
Erhaltung der Gebäudehülle vor, da wir
uns ja dort in der Schutzzone von
St. Nikolaus befinden. Weitere Varianten
beschäftigten sich mit einem Abbruch und
anschließendem Neubau im großen wie
im kleinen Stil. Es folgten lange Diskussionen mit der Mag.-Abt. III, Stadtplanung.
Nach umfangenden Diskussionen kam
man zum Ergebnis, dass es am einfachsten und kostengünstigsten wäre, den
Bestand zu erhalten und eine Sanierung
durchzuführen.
Die Sanierung beinhaltet die Errichtung
von 18 Zimmern, derzeit sind es 24. Die
Zimmer werden also größer und es wird
ein Lift eingebaut. Weiters wird das
Gebäude teilweise unterkellert, damit der
Lift bis in den Kellner hinuntergeführt
werden kann. Ebenso muss der Eingangsbereich entsprechend adaptiert
werden.
Die Kosten pro Bett wurden im Vorlagebericht ohne die Rückzahlung der Wohnbau-
GR-Sitzung 10.12.2009