Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_11-Dezember.pdf

- S.39

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- 767 -

eines rollstuhltauglichen Personenaufzuges im Wirtschaftskundlichen Realgymnasium der Ursulinen zwecks Barrierefreimachung des Schulgebäudes eine
Sondersubvention in der Höhe von
€ 30.000,--.
Die Bedeckung erfolgt aus der
Vp. 1/061000-757900, Sondersubventionstopf.

16.2

IV 6754/2009
Stiftung Nothburgaheim, "Unter
dem Dach umfassender Pflege
zur Lebensvollendung gelangen", vertreten durch die Heimleitung DGKS Feurstein Doris,
Kapuzinergasse 4a, Einbau eines zweiten Personenaufzuges
und Einbau einer Nasszelle im
Ergotherapieraum im ersten
Stock

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Finanzen und
Subventionen vom 17.11.2009:
Die Stadtgemeinde Innsbruck gewährt der
Stiftung Nothburgaheim, "Unter dem Dach
umfassender Pflege zur Lebensvollendung
gelangen", vertreten durch die Heimleitung
DGKS Doris Feurstein, Kapuzinergasse 4a, zur Finanzierung der Objektplanung
für den Einbau eines zweiten Personenaufzuges und für den Einbau einer
Nasszelle im Ergotherapieraum im ersten
Stock eine Sondersubvention in der Höhe
von insgesamt € 15.000,--.
Die Bedeckung erfolgt aus der
Vp. 1/061000-757900, Sondersubventionstopf.
in

in

GR Dr. Moser referiert die Subventionsanträge des Kulturausschusses vom
26.11.2009:

GR-Sitzung 10.12.2009

17.

Subventionsanträge des Kulturausschusses für den Bereich
"Kultur"

Beschluss (einstimmig):
Die Subventionsanträge des Kulturausschusses für den Bereich "Kultur", werden
gemäß Beilage genehmigt.
StRin Dr.in Pokorny-Reitter referiert den
Subventionsantrag des Ausschusses für
Bildung, Gesellschaft, Kinder- und
Jugendbetreuung, vom 23.11.2009:

18.

Subventionsantrag des Ausschusses für Bildung, Gesellschaft, Kinder- und Jugendbetreuung, Bereich "Kinder- und
Jugendförderung"

Beschluss (einstimmig):
Der Subventionsantrag des Ausschusses
für Bildung, Gesellschaft, Kinder- und
Jugendbetreuung für den Bereich "Kinderund Jugendförderung" wird gemäß Beilage
genehmigt.
GR Haager referiert die Anträge des
Kontrollausschusses vom 1.12.2009:

19.

KA 13031/2009
Bericht über die Belegkontrollen
der Stadtgemeinde Innsbruck,
III. Quartal 2009

GR Haager referiert den Antrag des
Kontrollausschusses vom 1.12.2009:
Die derzeit geltenden Richtlinien für die
Gewährung von Förderungsmitteln durch
die Stadtgemeinde Innsbruck (Subventionsordnung) sollten hinsichtlich der
formalen Voraussetzungen dahingehend
abgeändert bzw. überarbeitet werden,
dass eine Auszahlung von Subventionen
ohne Ausnahme erst dann erfolgen darf,
wenn der subventionsauszahlenden
Dienststelle ein von dem(r) FörderungswerberIn vollständig ausgefüllter und
unterfertigter Subventionsantrag vorliegt,
um damit der Stadt Innsbruck den