Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_11-Dezember.pdf

- S.40

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2009_11-Dezember.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2009
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 768 -

formalen Rechtsanspruch auf Akteneinschau zu gewährleisten.
Dieser Antrag bezieht sich auf die
Beanstandung der Kontrollabteilung
bezüglich der Subvention des Speicherteiches am Patscherkofel in der Höhe von
€ 1,5 Mio.
Es wurde hier von einer Fraktion im
Innsbrucker Gemeinderat vermutet, dass
mit dieser Subvention gegen EU-Regeln
verstoßen würde. Dies führte in weiterer
Folge zu einem Schriftverkehr mit der
Europäischen Kommission. Die Subvention wurde dann vorbehaltlich anderer
Erkenntnisse von der Europäischen
Kommission genehmigt. Die Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck hat dennoch
einige Mängel festgestellt und der
Kontrollausschuss hat sich diesen
Feststellungen angeschlossen.
1.

2.

Man musste feststellen, dass vom
Subventionswerber für diese Subvention wieder - ich sage wieder, weil der
Verein Schiclub Patscherkofel Innsbruck (SCIP) schon einmal im Jahr
2007 betroffen war - kein Subventionsformular der Stadt Innsbruck ausgefüllt bzw. unterfertigt wurde.
Weiters wurde bemängelt, dass im
Antwortschreiben der Stadt Innsbruck
an die Europäische Kommission Bezug auf einen Vertrag zwischen Schiweltcup Patscherkofel GmbH (SwcP)
und der Patscherkofelbahnen
Gesmbh & Co KG (PKB) genommen
wurde. Dieser Vertrag ist aber in den
Unterlagen nicht enthalten. Die Stadt
Innsbruck hat also ein Schreiben abgefertigt, ohne überhaupt in Besitz
oder Kenntnis dieses Vertrages zu
sein. Dieser Vertrag war aber das
Hauptargument der Stadt Innsbruck,
dass diese Subvention ordnungsgemäß sei.
Die Kontrollabteilung ist der Meinung,
dass dieser Vertrag auf jeden Fall zu
den städtischen Unterlagen gehöre.
Der Vertrag steht nicht zur Verfügung
und der SCIP ist auch der Meinung,
dass der Verein diesen Vertrag nicht
vorlegen bräuchte. Die SCIP bietet
zwar an, den Vertrag in den Räumlichkeiten der PKB einzusehen -

GR-Sitzung 10.12.2009

rechtliche Möglichkeiten zur Einforderung dieses Vertrages hat die Stadt
Innsbruck mangels eines unterzeichneten Subventionsformulars aber
nicht.
3.

Die Kontrollabteilung beanstandet
auch die Auszahlung der Subvention,
welche zeitlich vor der Vorlage der
Behördengenehmigung erfolgte. Diese Behördengenehmigungen wurden
zwar nachträglich alle erteilt und auch
die Belegkontrolle ergab keine Beanstandung, allerdings sind diese Mängel doch einigermaßen gravierend.

Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschaftsund Beteiligungsverwaltung, hätte als
Hüterin des Geldes der Stadt Innsbruck
schon auf einen unterschriebenen
Subventionsantrag bestehen sollen. Bei
der ersten Beanstandung im Jahr 2007
betraf es allerdings nicht die Mag.-Abt. IV,
Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, sondern die Mag.-Abt. V, Sport.
GR Hof: GR Haager hat bereits gesagt,
dass es in diesem Bericht der Kontrollabteilung im Prinzip um die Prüfung der
Subvention des Speicherteiches am
Patscherkofel geht. Die Kernpunkte sind
einerseits das nicht ausgefüllte Subventionsformular und andererseits der nicht
vorliegende Vertrag zwischen SwcP und
PKB.
Bezüglich des Vertrages: Die Vermutung
von GR Mag. Fritz und mir war ja, dass es
sich um eine illegale bzw. indirekte Beihilfe
an die PKB handeln könnte. Die Vermutung war tatsächlich nicht so weit hergeholt, denn die Europäische Kommission
hat anschließend das förmliche Prüfungsverfahren eingeleitet. Das Verfahren
wurde dann vorläufig eingestellt. Die Stadt
Innsbruck hatte nämlich mitgeteilt, dass es
sich um keine indirekte Subvention der
PKB handelt, weil sie zwar den Speicherteich betreibt und benützt, aber sie dafür
ein entsprechendes Entgelt an die SCIP
bzw. ihrer Tochtergesellschaft SwcP
bezahlt, welche wiederum die Subvention
für die Errichtung erhalten hatte.
Jetzt kommt im Bericht der Kontrollabteilung heraus, dass die Stadt Innsbruck dies
der Europäischen Kommission mitgeteilt
hat, ohne jemals diesen Vertrag gesehen