Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_11-Dezember.pdf

- S.63

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Beschluss (einstimmig):
in

a

Der von StR Mag. Schwarzl und
Mitunterzeichner in der Sitzung des
Gemeinderates am 9.7.2009 eingebrachte
Antrag wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.

30.2

I-OEF 143/2009
Stadtmagistrat Innsbruck,
Ausschreibung von Führungspositionen (GR Buchacher)

Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich
ersuche um
Zuweisung an den Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung.
Beschluss (einstimmig):
Der von GR Buchacher und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates am 22.10.2009 eingebrachte
Antrag wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
Bgm.in Zach übernimmt den Vorsitz von
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger.

30.3

I-OEF 146/2009
Verein Tiroler Frauenhaus,
Unterstützung beim Neubau eines Frauenhauses (StRin Dr.in
Pokorny-Reitter und Bgm.-Stellv.
Dipl.-Ing. Sprenger)

StRin Dr.in Pokorny-Reitter: Das Tiroler
Frauenhaus soll bei der Notwendigkeit des
Baus eines neuen Frauenhauses unterstützt werden. Es soll eine Liegenschaft
der Stadt Innsbruck an einen gemeinnützigen Bauträger verkauft und dann in
enger Abstimmung mit dem Land Tirol
bezüglich Finanzierung und Wohnbauförderung gebaut werden.
Nachdem noch einige Besprechungen mit
dem Land Tirol erfolgen müssen, ersuche
ich um
Zuweisung an den Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung.
GR-Sitzung 10.12.2009

Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich darf
mich diesen Ausführungen anschließen.
Die Räumlichkeiten des Tiroler Frauenhauses sind unzureichend, insbesondere
die Betreuungsmöglichkeiten der Kinder.
Ebenso gibt es keine ausreichenden Grünbzw. Freiflächen. Im Interesse der
betroffenen Menschen habe ich diesen
Antrag unterstützt.
Wir haben drei Frauenhäuser mit unterschiedlicher Gewichtung und Zielsetzung.
Der Knackpunkt ist die nachhaltige
Finanzierung dieser drei Einrichtungen.
Als seinerzeit das neue Grundsicherungsgesetz im Tiroler Landtag behandelt
wurde, habe ich vorgeschlagen, dass man
eine diesbezügliche Regelung im Gesetz
aufnimmt. Es sollen die jeweiligen Bezirke,
aus denen die Frauen kommen, die
entsprechenden Finanzierungsanteile
übernehmen. Der Gemeindeverband hat
sich über viele Jahre geweigert, einen
finanziellen Beitrag zu leisten. Jetzt zahlt
er, allerdings weiß ich nicht, in welcher
Höhe.
Wenn wir ein neues Haus errichten
sollten, ist die Finanzierungsfrage für die
Errichtung zu klären. Es könnte beispielsweise eine gemeinnützige Baugesellschaft
das Haus errichten, aber dann muss klar
sein, dass die jeweilige Miete in Tagsätze
verrechnet wird, damit sich der Tiroler
Gemeindeverband und das Land Tirol
entsprechend an den Kosten beteiligen.
Die Hälfte der BewohnerInnen des
Frauenhauses sind keine BürgerInnen der
Stadt Innsbruck und deshalb ist hier der
Tiroler Gemeindeverband besonders
gefordert.
Zuerst ist also eine finanzielle Regelung
zu treffen, bevor man in die Realisierung
dieses Projektes geht. Das ist noch ein
längerer Weg, aber ich bin guter Hoffnung,
dass wir mit dem Land Tirol zu einem
Ergebnis betreffend einer nachhaltigen
Finanzierung aller drei Fraueneinrichtungen kommen könnten.
Beschluss (einstimmig):
Der von StRin Dr.in Pokorny-Reitter und
MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des
Gemeinderates am 22.10.2009 eingebrachte Antrag wird dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zugewiesen.