Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_11-Dezember.pdf
- S.64
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30.4
I-OEF 157/2009
Gesellschaften mit beschränkter
Haftung, bei denen die Stadtgemeinde Innsbruck Alleineigentümerin ist, Abänderung der Gesellschaftsverträge hinsichtlich
der Nominierung der Aufsichtsräte (Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing.
Sprenger)
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Es geht
in diesem Antrag um die Behebung von
zwei Problembereichen. Zum einen soll es
eine Bereinigung unterschiedlicher
Rechtsauffassungen geben und zum
anderen geht es um ein demokratiepolitisches Thema. Im § 28 Abs. 2 lit. e
Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR) ist festgelegt, dass die
Nominierung von Aufsichtsräten durch den
Stadtsenat zu erfolgen hat.
Es gibt hier einen Harmonisierungsbedarf,
weil nach dem GmbH-Gesetz die Bürgermeisterin als Alleingesellschafterin das
Recht auf Bestellung bzw. Abberufung von
AufsichtsrätInnen hat. Das heißt für mich
aber nicht, dass der § 28 Abs. 2 lit. e IStR
aufgehoben ist. Im Innenverhältnis ist die
Regelung des IStR zu beachten und im
Außenverhältnis erfolgt dann die Nominierung durch die Bürgermeisterin nach dem
GmbH-Gesetz.
Es gilt also in die Gesellschaftsverträge
den Vorbehalt aufzunehmen, dass die
Nominierung der Aufsichtsräte von der
Gesellschafterin - also der Frau Bürgermeisterin - unter Beachtung des § 28 Abs.
2 lit. e IStR erfolgt. Ich ersuche daher um
Zuweisung an den Stadtsenat zur
Vorberatung.
StRin Dr.in Pokorny-Reitter: Es ist eine
interessante Frage, ob bei der Beschickung von Aufsichtsräten das GmbHGesetz höherwertiger als das IStR
einzustufen ist. Offensichtlich wird dies
von der Tiroler Gemeindeaufsichtsbehörde
auch so gesehen. Es gibt aber mit der
Aufnahme des von Bgm.-Stellv. Dipl.Ing. Sprenger vorgeschlagenen Passus in
die Gesellschaftsverträge einen guten
Ausweg. Es ist im demokratiepolitischen
Interesse der Stadt Innsbruck, dass das
städtische Gremium Stadtsenat diese
Beschickungen vornimmt.
GR-Sitzung 10.12.2009
StRin Mag.a Schwarzl: Für mich ist dieser
Antrag ein kleiner Baustein im Bemühen
um Demokratisierung der ausgegliederten
öffentlichen Dienstleistungen. Es kommt
später noch mein Antrag bezüglich eines
Beteiligungsausschusses, welcher sich mit
einer ähnlichen Frage beschäftigt,
nämlich: In welchem Verhältnis stehen
öffentliche Gesellschaften und deren
Gremien zum eigentlichen Eigentümer,
der Bevölkerung der Stadt Innsbruck bzw.
deren gewählten VertreterInnen, dem
Gemeinderat? Meiner Fraktion sind alle
Mittel, welche diese Frage klären bzw. auf
eine demokratischere Basis stellen, sehr
recht.
Beschluss (einstimmig):
Der von Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger in
der Sitzung des Gemeinderates am
22.10.2009 eingebrachte Antrag wird dem
Stadtsenat zur Vorberatung zugewiesen.
30.5
I-OEF 158/2009
Westfriedhof, Anbringung einer
Gedenktafel auf dem Areal in
unmittelbarer Nähe des Denkmals der Burschenschaft Suevia
(GRin Eberl)
GRin Eberl: Das Denkmal der Burschenschaft Suevia mit der Erwähnung von
Dr. Gerhard Lausegger unter den Begriffen "Ehre, Treue, Vaterland" ist für die
Stadt Innsbruck ein braunes Schandmal.
Dr. Lausegger war Anführer der SSMordbande, welche in der Nacht vom 9.
auf den 10.11.1938 den Vorstand der
israelitischen Kultusgemeinde und
angesehenen Innsbrucker Bürger,
Ing. Richard Berger umgebracht haben.
Die Innsbrucker Progromnacht war eine
der blutigsten im damaligen Deutschen
Reich. Die sozialdemokratischen FreiheitskämpferInnen führen seit nunmehr
fünf Jahren am jüdischen Friedhof im
städtischen Westfriedhof am 9.11. ein
Pogromgedenken durch. Es ist immer
wieder bedrückend, wenn man weiß, dass
nur 50 Meter nördlich das SueviaDenkmals mit der Verherrlichung der
Person Dr. Lausegger steht.
Die geistige Präsenz des SS-Mannes
Dr. Lausegger muss am Friedhof gestoppt