Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 2011_04-Feber.pdf

- S.52

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gehabt haben, denn wir haben es auch
nicht so einfach gehabt.
Die Stadtrechtsreformkommission
(StRKK), die so gut gearbeitet hat, wird
einfach vorgeführt und lächerlich gemacht.
Das tut uns Politikerinnen und Politiker
nicht gut. Wir haben jetzt schon einen
nicht guten Ruf und nun kommt das auch
noch dazu. Alle schreien nach der Direktwahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters und wenn es dann so weit wäre, dann wird zuerst eine Volksbefragung
gewünscht.
Dringend wäre für mich gewesen, dass die
übrigen Mitglieder des Gemeinderates
endlich erfahren, was in dem neuen Entwurf des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck alles steht. Mir wäre es
wichtig gewesen, dass wir im Gemeinderat
einmal darüber debattieren können, was
gewünscht ist oder nicht. Wir diskutieren
z. B. über einen Baum drei Stunden. Über
eine Sache, die dreißig, vierzig oder fünfzig Jahre gelten wird, findet überhaupt
keine Debatte statt. Nein, davor soll eine
Volksbefragung abgehalten werden und
anschließend kommt man nicht mehr weiter. So kann es nicht sein.
Die Änderungen des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 und der
Innsbrucker Wahlordung (IWO) werden
die nächsten Jahre bestehen. Eine Abschaffung findet sicher nicht in den nächsten fünf Jahren statt. Es wurde in den
30er-Jahren geändert, dass eine parlamentarische Wahl des Bürgermeisters
bzw. der Bürgermeisterin zu erfolgen hat.
Vorher war man nicht immer ganz glücklich mit der Direktwahl der Bürgermeisterin
bzw. des Bürgermeisters. Wir müssen
nicht so tun, als ob es so etwas noch nie
gegeben hat.
Es gibt jetzt ein neues Gesamtpaket, das
ich nicht vollständig kenne. Ich würde mir
das aber zuerst gerne im Detail ansehen,
bevor ich mir eine Meinung dazu bilden
kann. Ich bin doch guter Dinge, dass etwas Tolles herauskommt. Ich bin deshalb
guter Dinge, da alle Parteien Abstriche
zum Wohle dieser Stadt Innsbruck gemacht haben.

GR-Sitzung 24.2.2011

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übergibt den
Vorsitz an Bgm.-Stellv. Gruber.
GR Dr. Schuchter: Ich muss auf die
Wortmeldungen replizieren, da ich als Mitglied der Stadtrechtsreformkommission
(StRKK) doch ein Hauptbetroffener bin.
Ich habe mir ein paar Notizen gemacht.
Bgm.-Stellv. Gruber hat von heißer Luft
gesprochen. Ich möchte gar nicht sagen,
dass das nur Worthülsen waren, denn
Bgm.-Stellv. Gruber hat schon versucht,
sich zu rechtfertigen. Es ist trotzdem und
ausschließlich nur eines übrig geblieben.
Das ist die Zeitverzögerung. Ich weiß nicht
ganz genau, was der Grund dafür sein
mag.
Bgm.-Stellv. Gruber hat in seiner Wortmeldung ausgeführt, dass die Österreichische Volkspartei (ÖVP) die Direktwahl in
Tirol unter maßgeblicher Mitbeteiligung
von Bgm.-Stellv. Gruber eingeführt hat.
(Bgm.-Stellv. Gruber: Ich war bei der Befragung dabei.)
Ich habe das so verstanden. Ich frage daher, ob es von St. Anton bis Niederndorf
darüber eine Volksbefragung gegeben hat.
Bgm.-Stellv. Gruber: Zur Berichtigung!
Ich habe von der Befragung im Jahr 1999
während der Tiroler Landtagswahl gesprochen. Ich habe diese Befragung organisatorisch für die Österreichische Volkspartei
(ÖVP) mitbegleitet.
GR Dr. Schuchter: War das eine Volksbefragung?
Bgm.-Stellv. Gruber: Das müsst Ihr einmal lernen. Wir haben in der Stadt Innsbruck im Jahr 1999 eine Volksbefragung
zur Einführung der Direktwahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters gehabt.
GR Dr. Schuchter: Darum frage ich Dich
ja. War das nur in der Stadt Innsbruck?
Bgm.-Stellv. Gruber: Ja, nur in der Stadt
Innsbruck.
GR Dr. Schuchter: Dann geht das aber
ein bisschen am Thema vorbei, denn die
Direktwahl der Bürgermeisterin bzw. des
Bürgermeisters wurde in Tirol eingeführt.
Die Bevölkerung der Stadt Innsbruck war
für die Direktwahl der Bürgermeisterin