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Jahr: 2011

/ Ausgabe: 2011_04-Feber.pdf

- S.9

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des Natur- und Nutzungsraumes der
Kalkkögel zu einer zukunftsorientierten,
ökologischen und natürlich auch wirtschaftlichen Absicherung, nicht nur des
Naturraumes, sondern selbstverständlich
auch des Tourismus-, Freizeit- und Erholungsraumes rund um die Stadt Innsbruck.
Hinter diesem Projekt stehen elf Gemeinden und die Olympiastadt Innsbruck mit
insgesamt 150.000 Personen. Wenn man
sich derzeit die Situation aus der Tourismussicht - insbesondere im Stubaital anschaut, dann ist es so, dass im Hochwinter in diesem Bereich die Betten nicht
ausgenützt werden und die Preise, im
Vergleich zum österreichischen Schnitt in
ähnlichen Kategorien, wesentlich geringer
sind. Es kommt bereits zu einem Preisverfall und in weiterer Folge sind Existenzfragen des Tourismus gegeben. Dies nicht
nur im Stubaital, sondern auch im Mittelgebirgsbereich.
Auf der anderen Seite verzeichnet man im
Winter in Innsbruck ein Nächtigungspotential von zirka 1 Mio Nächtigungen, jedoch
ein fehlendes, attraktives Wintersportangebot. Die BewohnerInnen der Stadt Innsbruck und des Großraumes Innsbruck
müssen daher derzeit zu WintersportpendlerInnen werden. Um ein attraktives Schigebiet zu erreichen, müssen sie zwischen
fünfzig und hundert Kilometer fahren. Das
hat auch in Bezug auf den Verkehr wesentliche Auswirkungen.
Wenn man sich die Situation der Schigebiete rund um Innsbruck anschaut, haben
wir eine Vielzahl von Klein- und Kleinstschigebieten, welche im Wettbewerbsbereich nicht mitspielen können.
Die Schigebiete
-

Glungezer (17 km, 6 Anlagen)

-

Paterscherkofel (20 km, 10 Anlagen)

-

Serlesbahnen Mieders (7 km, 4 Anlagen)

-

Axamer Lizum (44 km, 10 Anlagen)

sind nicht konkurrenzfähig.
Die Nordkette ist eigentlich kein klassisches Schigebiet.
Rund um den Ballungsraum gibt es eine
Vielzahl von Schutz-, Erholungs- und Ruhegebieten. Das Ruhegebiet Kalkkögel
GR-Sitzung 24.2.2011

spielt eine ganz wesentliche Rolle, worauf
wir weiter eingehen werden.
In der Skizze sind die Naturdenkmalbereiche in den einzelnen Schutzbereichen rot dargestellt.
Mag. Sönser Peter: Zu den rechtlichen
Raumbedingungen gehört natürlich die
Ruhegebietsverordnung aus dem Jahre 1983. Wir haben in allen bisherigen
Präsentationen darauf hingewiesen, dass
die Verordnung einen Evaluierungsbedarf
zeitigt, dass zur damaligen Inkraftsetzung
der Verordnung nicht die Zustimmung aller
betroffenen Gemeinden vorgelegen ist und
seit dem Jahre 1983 in diesem Ruhegebiet diverse Anlagen genehmigt wurden,
welche in Hinblick auf die dort vorhandenen Schutzbereiche im Sinne von Schutzzielen zu hinerfragen sind.
Die Schutzziele als solche entsprechen
bei einer modernen Betrachtung nicht
mehr den vorhandenen Schutzgütern in
diesem Raum und damit entsteht aus einer fachlichen Betrachtung heraus ein
Evaluierungs- und Anpassungsbedarf für
diese Verordnung.
In dieser rechtlich fachlichen bzw. rechtspolitischen Fragestellung ist wesentlich,
dass man, wenn es hier zu Veränderungen kommt, nur landschaftsschonende
Verbindungen von bestehenden Schigebieten durchführt. In diesem Zusammenhang sollte es zu einer konkurrenzfähigen
Sommer- und Wintertourismusregion
kommen. Das Erholungs- und Freizeitangebot, unter Wahrung der Nutzungsinteressen, muss gegeben sein.
Ich möchte in diesem Zusammenhang
noch grundlegende Anmerkungen zu unserer Vorgehensweise vorwegnehmen.
Derzeit wird sehr viel über die Alpenkonvention und die Protokolle der Alpenkonvention diskutiert, welche im Zusammenhang mit Schutzsgebietsbereichsveränderungen stehen. Diese Überlegungen waren von Beginn an Teil unserer Planung
und Bearbeitung. Damit sind Bodenschutzprotokoll usw. ein Teil der Anlagenplanung in diesem Raum.
Mag. Sönser Thomas: In diesem Zusammenhang wurde der Masterplan für
die Periode 2010 - 2020 erarbeitet. Dieses
Gesamtkonzept ist das Ziel, in dieser Re-