Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 2011_05-Maerz-Sonder.pdf
- S.9
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glaube, dass sie Tag und Nacht gearbeitet
und die Köpfe wie verrückt geraucht
haben. (Beifall von allen Seiten)
Ich bin überzeugt davon, dass wir heute
einen guten Beschluss zusammenbringen
werden. Öffnen wir heute wirklich dieses
Zeitfenster weit und leiten dieses Paket an
das Land Tirol weiter. Das, was ich jetzt
sage, werden wahrscheinlich nicht alle
Mitglieder des Gemeinderates verstehen,
aber die Mitglieder der Stadtrechtsreformkommission: "Servas die Buam, grias
Euch die Madln". (Beifall)
GR Mag. Fritz: Die Frau Bürgermeisterin
hat ganz richtig den heutigen Tag einen
"nahezu historischen" genannt. Für uns ist
es historisch, aber wenn man sich ansieht,
was zwischen Japan und Libyen auf der
Welt passiert, ist dies für die Menschheit
ein kleiner, aber für die Stadt Innsbruck
ein großer Schritt. Es ist also nicht gerade
eine Mondlandung. Deshalb bedanke ich
mich ausdrücklich für den Ausdruck
"nahezu historisch". Für uns ist es wirklich
wichtig, aber wir sollten schon immer im
Kopf behalten, dass wir nicht der Nabel
der Welt sind. Es gibt größere Tragödien
als das Stadtrecht der Landeshauptstadt
Innsbruck (IStR).
Ich stelle den Dank an die Spitze. Erstens,
an alle Mitglieder des Gemeinderates, die
sich nach einem dringenden Antrag von
StRin Mag.a Schwarzl entschieden haben,
aufzufordern, dass so eine Allparteienkommission einzusetzen ist. Danke an die
Frau Bürgermeisterin, die aufgrund dieses
Gemeinderatsbeschlusses, und nicht aufgrund einer höheren Eingebung, diese
Kommission einberufen hat.
Einen großen Dank an GR Dr. Schuchter,
der nicht nur moderiert, sondern akribisch
darauf geachtet hat, dass nichts vergessen wird, immer wieder offene Fragen zur
Diskussion gestellt worden sind, bis sie
gelöst wurden und das Ganze rundherum
ein Gesicht hat sowie eine Systematik
bekommt. Großer Dank gebührt den
JuristInnen des Stadtmagistrates Innsbruck, Dr.in Bock-Kasseroller, Dr. Crepaz
und dem Magistratsdirektor Dr. Holas.
Bekanntlich gibt es mehrere Arten von
JuristInnen. Es gibt die unangenehme Art,
die zu jeder neuen Idee sagt, dass es
nicht geht. Es gibt aber solche JuristInnen,
Sonder-GR-Sitzung 18.3.2011
die sagen, wenn es der politische Wille ist,
schauen sie, wie es geht bzw. wie man
das rechtssicher und rechtsstaatlich
haltbar konstruieren könnte. Jene JuristInnen, welche mit uns in der Stadtrechtsreformkommission (StRRK) gearbeitet
haben, waren vom zweiten Typ, nämlich
das, was politisch gewollt ist, in eine
saubere rechtliche Sprache umzusetzen.
Einen gewissen Interpretationsspielraum
sowie einen gewissen Raum für Meinungsverschiedenheiten gibt es immer.
Wenn der Magistratsdirektor aber gesagt
hat, dass dies und jenes nicht möglich ist,
dann war das nicht der Unwille der Bürokratie, sondern von einem tiefen rechtsstaatlichen Empfinden geprägt. Diese
Diskussion war auch sehr spannend. Die
JuristInnen unseres Hauses haben nicht
nur viel, sondern sehr gut gearbeitet.
StRin Dr.in Pokorny-Reitter hat sehr schön
wesentliche inhaltliche Punkte der Reform
aufgezählt. Ich werde diese nicht wiederholen, sondern werde versuchen, auf den
Kernpunkt zu kommen. Wenn wir die
Direktwahl des/der BürgermeisterIn einführen, machen wir eine Systemänderung
in der Gemeindeverfassung. Das war auch
dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) in
den 90er-Jahren bewusst, als er sich mit
dem ersten Landesgesetz, in dem so
etwas eingeführt wurde, auseinandersetzen musste.
Wir haben noch immer in der Bundesverfassung stehen, dass der/die BürgermeisterIn dem Gemeinderat verantwortlich ist.
Er/sie wird aber direkt vom Volk gewählt
und hat also eine andere Legitimation, als
wenn er/sie vorher vom Gemeinderat aus
seiner Mitte gewählt worden ist.
Jetzt geht es darum, das Verhältnis neu
auszutarieren. Wir haben ein oberstes
Organ Gemeinderat und auch durch
Volkswahl direkt legitimiert den/die BürgermeisterIn. Dieses Verhältnis systematisch
und klug neu zu gestalten, war die Aufgabe, die sich gestellt hat, und das auch
noch personen- und mehrheitsunabhängig.
Es geht nicht darum, das Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) so zu
gestalten, dass es unter Bgm.in
Mag.a Oppitz-Plörer super funktioniert wer weiß was ist, wenn jemand anderer an