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Jahr: 2011

/ Ausgabe: 2011_07-April.pdf

- S.48

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9.

I-RA 161/2010
Lawinenverbauung Mühlauer
Klamm, Vereinbarungen mit
Tassenbacher Lydia und Weigl
Bettina

Innsbruck vergütet. Zusätzlich übernimmt die Stadtgemeinde Innsbruck
auf ihre Kosten die Wiederaufforstung
mit standortgerechtem Bewuchs.
b)

Vor Beginn der Bauarbeiten ist der
südliche Bereich des Grundstückes 2234, welcher durch eine etwaige Lawine vermehrt zu Schaden
kommen kann, entsprechend zu beschreiben. Es ist der Bestand aufzunehmen und durch eine Fotodokumentation zu sichern.

c)

Nach einem Lawinenabgang wird auf
Kosten der Stadtgemeinde Innsbruck
das allenfalls vorhandene Schadholz
entfernt und die Wiederaufforstung
vorgenommen, sofern eine solche
nach forstwirtschaftlichen Grundsätzen sinnvoll ist.

d)

Sofern das Grundstück 2234 durch
eine Staublawine auch im oberen Bereich mit einem gesunden Buchenbestand beschädigt wird, steht Bettina
Weigl neben der Entfernung des
Schadholzes auch der Erlös aus einem allfälligen Holzverkauf oder einer
sonstigen Holzverwertung zu. Diesfalls ist das Holz zum Mühlauer Bach
abzutransportieren und dort zum Abtransport bereit zu stellen.

7.

Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird mit der Errichtung
der entsprechenden Verträge beauftragt.

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 5.4.2011:
1.

2.

3.

4.

Lydia Tassenbacher übereignet das
Grundstück 2232 in EZ 90058,
Grundbuch 81103 Arzl, mit einer Fläche von 19.587 m2 an die Stadtgemeinde Innsbruck und übernimmt
diese das Grundstück 2232 in ihr Eigentum.
Im Gegenzug übereignet die Stadtgemeinde Innsbruck das Grundstück 2217 in EZ 1205, Grundbuch
81103 Arzl, mit einer Fläche von
20.472 m2 an Lydia Tassenbacher
und übernimmt diese das Grundstück
2217 in ihr Eigentum.
Als Ausgleich für die schlechtere Bestockung des städtischen Grundstückes 2217 im Vergleich zum Grundstück 2232 erhält Lydia Tassenbacher
für den Zeitraum von fünfzehn Jahren
jährlich sechs Festmeter Brennholz
frei Haus. Im Übrigen wird für das
Tauschgeschäft Wertgleichheit vereinbart.
Die auf den jeweiligen Tauschgrundstücken lastenden und im Grundbuch
eingetragenen Dienstbarkeiten nimmt
jeder Vertragsteil zustimmend zur
Kenntnis.

5.

Die mit Vertragserrichtung und der
grundbücherlichen Durchführung des
Rechtsgeschäftes verbundenen Kosten trägt zur Gänze die Stadtgemeinde Innsbruck.

6.

Mit Bettina Weigl wird im Hinblick auf
eine etwaige durch die Lawinenverbauung verursachte Beschädigung
des Grundstückes 2234 in EZ 1550,
Grundbuch 81103 Arzl, Folgendes
vereinbart:

a)

Nach einem Lawinenabgang wird
nach Ausapern das Schadensausmaß durch einen Sachverständigen
ermittelt und von der Stadtgemeinde

GR-Sitzung 14.4.2011

Das ist eine langwierige Geschichte, die
zu einem guten Ende gefunden hat. Es
gibt doch noch einen Grundtausch und
nicht nur eine Absicherung in vertraglicher
Hinsicht für allfällige Lawinen, die herunter
gehen.