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Jahr: 2011

/ Ausgabe: 2011_07-April.pdf

- S.50

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13.2

IV 3123/2011
Hypo-Rent ProjekterrichtungsGesmbH, Sanierung von Fassade und Dach Schlossergasse 27

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 5.4.2011:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und
Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG) gewährt die Stadtgemeinde Innsbruck der
Eigentümerin des Objektes Schlossergasse Nr. 27, Hypo-Rent ProjekterrichtungsGesmbH, für die Fassaden- und Dachsanierung, einen nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in der Höhe von
€ 33.990,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
14.

IV 2846/2011
Wohnbauprojekt der Wohnungseigentum (WE) Tiroler Gemeinnützige Wohnbau GesmbH auf
Grundstück 285/5, KG Hötting,
Bereich Probstenhofweg/Riedgasse, Sicherung des Vergaberechtes der Stadtgemeinde Innsbruck durch Leistung eines besonderen Beitrages im Sinne
des § 14 Abs. 2 Tiroler Wohnbauförderungsgesetz (TWFG) 1991

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 5.4.2011:
Die Stadtgemeinde Innsbruck sichert sich
für alle 42 Wohnungen des Wohnbauprojektes der Wohnungseigentum (WE), Tiroler gemeinnützige Wohnbau GesmbH auf
Grundstück Nr. 285/5, KG Hötting, Bereich
Probstenhofweg/Riedgasse, das dauernde
Vergaberecht durch Erbringung eines besonderen Beitrages im Sinne des § 14,
Absatz 2 Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991 (TWFG) entsprechend Landeswohnungsvergaberichtlinie in Form einer
Subvention im Ausmaß der Hälfte des zur
Verrechnung gelangenden Erschließungsbeitrages (€ 118.000,--) in Höhe von
€ 59.000,--.
Die Bedeckung soll über die
Vp. 1/480010-775200, KapitalTransferzahlungen - Erschließungskosten,
GR-Sitzung 14.4.2011

erfolgen, wofür ein Nachtragskredit in vorgenannter Höhe genehmigt wird.
Es handelt sich um einen Betrag in der
Höhe von € 59.000,--. Die Stadtgemeinde
Innsbruck sichert sich dabei für alle dortigen Wohnungen des Projektes das dauernde Vergaberecht durch Erbringung eines besonderen Beitrages.
Ich weiß gar nicht, ob wir so einen Fall
schon einmal gehabt haben. StRin
Dr.in Pokorny-Reitter war hier sehr achtsam, wie wir uns das Vergaberecht noch
sichern können. Wir haben den halben Erschließungsbeitrag geleistet. Meine Frage
war, ob damit das Vergaberecht gesichert
ist? Kann die Wohnungseigentum (WE),
Tiroler gemeinnützige WohnbaugesmbH
sagen, dass sie keinen Erschließungsbeitrag möchte?
Bei diesem Wohnbauprojekt hat die Stadt
Innsbruck sehr viel Vorleistung im Bereich
der Planung eingebracht, daher ist es
wichtig, dass wir das Vergaberecht der
Wohnungen bekommen. Das ist eine für
die dauerhafte Vergabe wichtige Maßnahme.
StRin Dr.in Pokorny-Reitter: Es ist auch in
meiner Zeit als Wohnungsstadträtin das
erste Mal, dass wir so einen Antrag einbringen, weil wir üblicherweise das Vergaberecht von den gemeinnützigen Bauträgern bekommen. Es werden von der
Wohnungseigentum (WE), Tiroler gemeinnützige WohnbaugesmbH drei Häuser gebaut.
Wir sind in der Mag.-Abt. IV, Wohnungsservice, davon ausgegangen, dass wir die
Vergabe, wie bei allen anderen gemeinnützigen Bauträgern erhalten werden. Der
Wohnungsreferent hat ein Schreiben von
der Wohnungseigentum (WE), Tiroler gemeinnützige WohnbaugesmbH erhalten,
dass sie der Stadt Innsbruck nur ein Haus,
sprich nur zwölf Wohnungen, zur Vergabe
überlassen will. Die restlichen 30 Wohnungen will die Wohnungseigentum Tiroler
gemeinnützige WohnbaugesmbH (WE)
selbst besiedeln und sich auch das Besiedlungsrecht sichern. Es gibt auch seitens der Diözese Wünsche und Ansprüche. Die Erfahrung ist die, dass wir in allen
Projekten, die wir gemeinnützig und gefördert bauen, darauf achten müssen, dass
es eine Durchmischung gibt. Ich möchte