Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 2011_07-April.pdf

- S.80

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Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Nachdem
ich selber keine Juristin bin, würde ich den
Magistratsdirektor um Unterstützung bitten. Ich habe hier eine andere Auffassung.
Ich mache den Umkehrschluss. Wenn das
anders ausgehen würde, beschließt der
Gemeinderat, dass Grundlagen geschaffen werden, die nicht den Rechtsgrundlagen entsprechen. Das würde ich mir dann
ansehen.
Magistratsdirektor Dr. Holas, was tue ich
jetzt mit dem Zusatzantrag?
Magistratsdirektor Dr. Holas: Im Grunde
hat der Gemeinderat nur solche Anträge
zu beschließen, die nicht der Bundesverfassung und der österreichischen Rechtslage widersprechen. Ansonsten hätte die
Bürgermeisterin als Vorsitzende diesen
Antrag à limine zurückzuweisen müssen.
Wenn man vertreten will, dass man diesen
Antrag im Rahmen der bestehenden Gesetze und Verordnungen auffassen möchte, dann kann man das selbstverständlich
in den Antrag aufnehmen. Dieser Antrag
auf Änderung des eingebrachten Antrages
von GR Federspiel ist zulässig.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Wir formulieren den Zusatz noch einmal neu.
Die Schaffung effektiver rechtlicher Grundlagen zur raschen Abschiebung bzw. dauerhaften Anhaltung rechtskräftig verurteilter Drittstaatsangehöriger. Diese Rechtsgrundlagen …
Ich warte, dass mir weiter diktiert wird.
Bgm.-Stellv. Gruber bitte formuliere.
Bgm.-Stellv. Gruber: Frau Bürgermeisterin, der Magistratsdirektor hat mir noch
den Hinweis gegeben, dass natürlich die
Menschenrechtskonvention und die Rechte der Europäischen Union (EU) in der
Verfassung aufgenommen worden sind.
Ich würde daher formulieren:
Diese Rechtsgrundlagen sollen aber keine
Änderung des derzeit bestehenden Verfassungsrechtes mit sich bringen.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Und wenn
wir diesen Zusatzantrag jetzt negativ abstimmen?
Ich formuliere noch einmal:

GR-Sitzung 14.4.2011

Diese Rechtsgrundlagen müssen auf Basis des bestehenden Bundesverfassungsgesetzes …
Das ist ein Antrag, der zulässig ist. Ich
möchte sonst die Sitzung unterbrechen,
bis der Zusatz zum Antrag formuliert ist.
Vielleicht können wir gemeinsam im Gemeinderat formulieren, dass wir etwas
Verfassungsmäßiges beschließen.
Bgm.-Stellv. Gruber: Ich möchte gemäß
dessen, was der Magistratsdirektor als
Rechtsauskunft gegeben hat, dass es zulässig ist, diesen Zusatz dem Antrag anzuschließen. Das ist eine Aufzählung.
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Gib mir den
Zusatzantrag schriftlich, dann wäre die
ganze Sache einfacher!)
Frau Bürgermeisterin, ich habe den Zusatz
bereits zwei oder drei Mal formuliert.
Wenn Du nicht mitschreibst, kann ich das
nicht ändern.
GR Grünbacher: Zur Geschäftsordnung!
Wir sprechen hier von einem Zusatzantrag, der nicht gemeinsam, sondern zusätzlich abzustimmen ist. Das mit zu verhandeln, halte ich jetzt in der Terminologie
nicht für richtig. Es wird dann der Zusatzantrag zum Antrag von GR Federspiel abgestimmt. Das ist ein Zusatzantrag von
Bgm.-Stellv. Gruber.
Wer immer fragt, wie solche Formulierungen, wie jene des Antrages von GR Federspiel vom Jahr 2009 zustande kommen, dem darf ich sagen, genauso wie
heute.
Drittens möchte ich noch sagen, dass wir
zukünftig jeden Antrag mit dem Inhalt ablehnen, dass die Bundesverfassung einzuhalten ist.
Bgm.-Stellv. Gruber: GR Grünbacher, Du
hast die Auskunft des Magistratsdirektorws gehört.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Es liegt ein
Zusatzantrag vor: Der Zusatzantrag lautet
im Rahmen der geltenden Bundesverfassung.
StRin Dr.in Pokorny-Reitter: Dieser Zusatzantrag, den ich jetzt immer noch nicht
fertig formuliert gehört habe, widerspricht
aber völlig dem ersten Satz, der in
Punkt 2. des Antrages von GR Federspiel