Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 2011_07-April.pdf
- S.81
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angeführt ist. Im ersten Satz ist die dauerhafte Anhaltung rechtskräftig verurteilter
Drittstaatsangehöriger gefordert. Die Bundesverfassung lässt keine dauerhafte Anhaltung von rechtskräftig Verurteilten zu.
Das geht nicht.
riger im Rahmen der geltenden Bundesverfassung, widerspricht sich. Ich lasse
jetzt über den Punkt 2. des Antrages von
GR Federspiel, nach Rücksprache mit
GR Federspiel, in folgender Form abstimmen:
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Magistratsdirektor Dr. Holas, ich bitte um Auskunft, ob
das zutrifft? Ich bin keine Juristin. Lässt
die Bundesverfassung die dauerhafte Anhaltung rechtskräftig verurteilter Drittstaatsangehöriger zu? Nein, das wird nicht
sein können. Wenn jemand verurteilt ist
und seine Strafe abgesessen hat, wird
dieser nicht mehr angehalten werden können. Das verstehe sogar ich als NichtJuristin.
2.
Bgm.-Stellv. Gruber: Wenn wir nur den
ersten Teil des Antrages beschließen, was
passiert dann? Der Antrag ist dann angenommen, aber man wird sagen, dass das
nach der Verfassung nicht möglich ist.
Magistratsdirektor Dr. Holas: Es hat eine Prüfung zu erfolgen, ob das im Rahmen der Bundesverfassung zulässig ist.
Ich kann das jetzt nicht beurteilen.
GR Ing. Krulis: Zur Geschäftsordnung!
Die Diskussion der letzten viertel Stunde
inklusive aller Interpretationsversuche in
die eine oder andere Richtung und inklusive der Stellungnahme des Magistratsdirektors in die eine und in die andere Richtung, zeigt, dass in Wirklichkeit so ein Zusatz in der Form nicht formulierbar ist.
Lassen wir diesen Zusatz doch weg, denn
das ist noch klarer als alles andere. Wir
begeben uns hier nicht in die Situation,
dass wir etwas Falsches beschließen.
Ich habe auch die Formulierung "ohne Änderung der Bundesverfassung" angedacht.
Eine Änderung ist nämlich etwas anderes,
denn wir können sehr wohl Anträge auf
Änderung stellen.
Es ist aber sicher sinnvoller, diesen Zusatz
wegzulassen.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Nach meinem juristischen Verständnis lasse ich
jetzt über den Zusatz von Bgm.-Stellv.
Gruber nicht abstimmen. Ich weise diesen
Zusatz zurück.
Der Zusatz der dauerhaften Anhaltung
rechtskräftig verurteilter DrittstaatsangehöGR-Sitzung 14.4.2011
Die Schaffung effektiver rechtlicher
Grundlagen zur raschen Abschiebung
bzw. dauerhaften Anhaltung rechtskräftig verurteilter Drittstaatsangehöriger.
Mehrheitsbeschluss (siehe beiliegende
Abstimmungsliste):
In dem von GR Federspiel und Mitunterzeichnern eingebrachten dringenden Antrag Punkt 2. (Seite 303) wird das Wort
"Ausschaffung" durch das Wort "Abschiebung" (Seite 321) abgeändert. Der
Punkt 2. des dringenden Antrages wird
dem Inhalte nach abgelehnt.
25.
Behandlung eingebrachter Anträge der Sitzung des Gemeinderates am 24.2.2011 - Vertagung
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Nach § 38
des bestehenden Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) kann ich
den Schluss der Sitzung auch vor Abarbeitung der vollständigen Tagesordnung verfügen.
Nachdem die Sitzung innerhalb einer Woche nachzuholen ist - angesichts dessen,
dass die nächste Woche die Osterwoche
ist -, besteht darüber Einvernehmen, dass
wir die Behandlung der eingebrachten Anträge vom 24.2.2011 in der Sitzung des
Gemeinderates am 19.5.2011 fortsetzen?
Beschluss (einstimmig):
Angenommen.