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Jahr: 2011

/ Ausgabe: 2011_08-Mai.pdf

- S.24

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- 379 -

"Abgaben gemäß § 14 Abs. 1 Ziff. 8a im
Ausmaß von 15 % des Entgeltes für die
Verabreichung alkoholischer Getränke
im Rahmen von Restaurationsumsätzen
und Veranstaltungen.
Der Abgabenertrag ist zweckgewidmet
für die Finanzierung von Gemeindeaufgaben aus den Bereichen Soziales, Pflege, Bildung, Gesundheit, Energie- und
Ökologie, zu verwenden.
Alkoholische Getränke sind solche mit
einem Alkoholgehalt in Volumenanteilen
von 0,5 v. H. oder mehr.
Entgelt ist die Gegenleistung, die der
Konsument aufwendet, um das alkoholische Getränk verabreicht zu erhalten."
Ich darf ausführen, welchen Weg die vorgeschlagene Resolution genommen hat.
Es geht darum, dass von Seiten des Städte- und Gemeindebundes an die Gemeinden (zirka 2.500 Gemeinden) Österreichs
herangetreten wurde, sich mit diesen Resolutionen zu befassen und allenfalls Resolutionen an die Bundesministerin für Finanzen zu beschließen.
Wenn diese Resolutionen angenommen
würden, müsste das Bundesministerium
für Finanzen eine Novelle einführen, die
es den Gemeinden ermöglicht, dann darüber zu befinden, ob sie eine Alkoholgemeindesteuer einführen oder nicht. Die
Diskussion in den anderen Städten ist bekannt - sie zieht sich quer durch alle Fraktionen. Das hängt oft mit Regierung und
Opposition zusammen.
Generalssekretär Dr. Weninger hat mir in
der letzten Woche beim Bau- und Raumordnungsausschuss bestätigt, dass das
Gemeindepräsidium Bruck an der Mur mit
Bürgermeister Dr. Rosenberger, dies als
Resolution positiv verabschiedet hat.
In der Resolution geht es darum, an die
Bundesministerin für Finanzen heranzutreten, dass diese Bestimmung ermöglicht
wird. Das heißt aber noch nicht, ob in der
Stadt Innsbruck oder in anderen Gemeinden diese Steuer auch tatsächlich eingeführt werden würde. Darüber ist dann wieder gesondert zu beraten.
Für mich ist das eine grundsätzliche Frage
für den Österreichischen Städtetag, welcher in der nächsten Woche stattfinden
GR-Sitzung 19.5.2011

wird. Dort werden nämlich von Generalsekretär Dr. Weninger und von Präsident
Bürgermeister Dr. Häupl immer wiederkehrende Tagesordnungspunkte wie "Finanzen der Gemeinden" und der "Bund
soll dieses und jenes", "Finanzausgleich
aufgabenorientiert und abgestuft bzw.
nicht abgestuft", behandelt. Die Anfragen
und Wünsche von Seiten der Gemeinden
sind offensichtlich nicht immer so nachhaltig, dass sie beim Bund landen.
Eine Gemeindesteuer hat an sich, dass
sie im Bereich der Gemeinde verbleiben
würde und sie darüber befinden kann. In
der Stadt Linz wurde die Alkoholgemeindesteuer zum Beispiel für die Finanzierung
der Straßenbahn diskutiert. Es ist politisch
vielleicht etwas unpopulär, wenn man den
BürgerInnen mitteilen muss, dass wir für
eine Getränkesteuer sind, weil wir das
Geld für dies oder jenes einsetzen würden. Angenehmer wäre es zu sagen, dass
die "böse Finanzministerin" die Steuern
erhöht und wir als Gemeinde bzw. als
Stadt nur das erhalten, was übrig bleibt.
Es geht heute darum, dass den Gemeinden die Einführung einer Alkoholgemeindesteuer ermöglicht wird. Es wäre zum
Teil sicherlich ein schädlicher Wettbewerb,
wenn in der einen Gemeinde die Alkoholsteuer eingehoben werden würde und in
der anderen Gemeinde nicht.
Bei mehr als 2.000 Gemeinden in Österreich würde die eine oder andere Gemeinde gerne auf die Einführung der Alkoholgemeindesteuer zurückgreifen und eine
solche Steuer einführen. Auch wenn wir in
Innsbruck diese Intention hätten, ist derzeit die Alkoholgemeindesteuer kein Thema. Die Stadt Innsbruck ist gut aufgestellt
und wir können die Investitionen, Grundabsicherung in vielen Bereichen, bis zum
Jahr 2012 unterbringen.
Es geht hier darum, dass Gemeinden
selbstständig entscheiden müssen und
dies nicht von Seiten des Bundes festgelegt wird. Aus diesem Grund vertrete ich
diese Resolution sehr gerne, auch wenn
sie der Öffentlichkeit sehr schwer verständlich gemacht werden kann.
Die Diskussion soll geführt werden und ist
auch den BürgerInnen zumutbar. Es geht
darum, den Gemeinden zu ermöglichen,
diese Alkoholgemeindesteuer einzuführen.