Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 2011_08-Mai.pdf
- S.32
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wünschenswert wäre, wenn man den
Spieß einmal umdrehen würde. Der Bund
kann nicht einfach Steuern einheben und
wir erhalten von jeder Steuererhöhung
einfach nur den letzten kleinen Teil, der
vorher überall versandet.
Wir diskutieren österreichweit hinsichtlich
Neuerungen im Bildungsbereich. Die
Universitäten kämpfen um € 100 Mio bzw.
€ 200 Mio. Im Bereich der Kinder- und
Jugendbetreuung, Tagesheime, geht es
um € 80 Mio. Es geht hier um die
Umsetzung von Systemumstellungen.
Gleichzeitig sind durch die Abschaffung
der Getränkesteuer, welche für die
BürgerInnen nichts gebracht hat, den
Gemeinden Mittel verloren gegangen. Ich
kann mich nämlich nicht daran erinnern,
dass dadurch etwas günstiger geworden
wäre. Deshalb ist diese Getränkesteuer
äquivalent und wird mit rund € 400 Mio
aus dem allgemeinen Steuertopf bezahlt,
was eine mehr als hinkende Lösung ist,
weil sie nur von den Verhandlungsstärken
abhängt.
Die Gemeinde Mils hat den ganzen
Ausgleich wieder zu Fall gebracht. Es
hängt bei allen anderen Tausenden
Gemeinden davon ab, wie im Augenblick
über die Länder mit dem Bund verhandelt
wird. Das finde ich falsch. Wir geben uns
mit einer Lösung zufrieden, welche
wirklich suboptimal ist und zu Lasten der
Stadt Innsbruck geht. Bei uns wird es
sukzessive weniger, und das ist schade.
Wenn auch das Steueraufkommen gleich
bleibt, sollte man dort ansetzen, dass die
Steuern unmittelbar jenen, welche
Leistungen anbieten müssen, zugute
kommen. Das ist der Hintergrund dieser
Petition und sicherlich ein versuchter
Hilfeschrei der Gemeinden und Städte.
Wir haben am Mittwoch gehört, dass wir
an den Bund hinsichtlich des aufgabenorientieren Finanzausgleiches herantreten müssen.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltungen von GR Haller, GR Dr. Schuchter,
GR Stoll und GR Dziemballa, 4 Stimmen;
gegen 8 "Für Innsbruck", 7 GRÜNE und
GR Kritzinger; 16 Stimmen):
Der Antrag des Stadtsenates vom
13.4.2011 (Seite 378) wird abgelehnt.
GR-Sitzung 19.5.2011
12.
V 4128/2011
Verein zur Betreuung von Kleinkindern, Betrieb der privaten
Kinderkrippe "Max und Moritz"
am Standort Franz-Fischer-Straße Nr. 7, Sondersubvention
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 18.5.2011:
Die Stadtgemeinde Innsbruck gewährt
dem Verein zur Betreuung von Kleinkindern als Betreiberin der privaten Kinderkrippe "Max und Moritz" am Standort
Franz-Fischer-Straße Nr. 7 als Zuschuss
zum außergerichtlichen Vergleich mit der
Mitarbeiterin, eine einmalige Sondersubvention in der Höhe von € 2.500,--.
Die Bedeckung erfolgt aus der
Vp. 1/249000-777010, Kap.-Transferzahlung - Investitionszuschüsse private Betreuungseinrichtungen.
13.
I-Präs. 136e/2011
Entwurf einer Verordnung, mit
der die Marktordnung der Landeshauptstadt Innsbruck (Innsbrucker Marktordnung 1999
{IMO}) geändert wird
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 18.5.2011,
beiliegenden Entwurf einer Verordnung,
mit der die Marktordnung der Landeshauptstadt Innsbruck (Innsbrucker Marktordnung 1999 {IMO}) geändert wird, zu
genehmigen.
StRin Dr.in Pokorny-Reitter: Wir haben im
Stadtsenat gebeten, dass diese Novellierung dem Ausschuss für Wirtschaft und
Tourismus zur Beratung und dann dem
Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Es wurde uns erklärt, dass dies
nicht möglich wäre, da bereits am Samstag beim Olympia-Eisstadion ein Markt
stattfinden soll.
Wir haben grundsätzlich nichts gegen einen Markt an diesem Standort, haben es
allerdings für komisch empfunden, dass
eine Änderung der Innsbrucker Marktordnung (IMO) am Mittwoch im Stadtsenat,
am Donnerstag als Nachtrag im Gemein-