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Jahr: 2011

/ Ausgabe: 2011_08-Mai.pdf

- S.45

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liege, dieser aber von den politischen
Beschlüssen abhänge.

solchen Gebieten ist daher ein Wasserkraftausbau ausgeschlossen.

5.1 Wie ist der aktuelle Verhandlungsstand mit dem Land Tirol über eine finanzielle Beteiligung am Haus der
Musik?

1.1 Ist es richtig, dass die Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB) trotz
Wissen um die Nichtgenehmigungsfähigkeit des Projektes bereits weitere
Planungsleistungen ausgeschrieben
hat bzw. auf diesbezüglicher Interessentensuche ist?

5.2 Gibt es für Sie ein zeitliches Limit, bis
wann die Frage der (Mit)finanzierung
des Hauses der Musik sowie des
Nutzungskonzeptes endgültig geklärt
sein sollen? Wenn ja, wann?
Mag.a Schwarzl, Mag. Fritz, Hof und
Mag.a Schindl-Helldrich, alle e. h.

1.2 Wenn ja, halten Sie es als Eigentümervertreterin für zielführend, weitere
Gelder, öffentliche Gelder, für ein
nicht genehmigungsfähiges Projekt
gleichsam in den Innsand zu setzen?

Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB), Projekt "Innkraftwerk
Telfs", weitere Planungsleistungen, öffentliche Gelder, Interessentensuche etc. trotz des naturschutzrechtlich nicht genehmigungsfähigen Projektes (Die
Innsbrucker Grünen)

1.3 Wenn ja, welche Vorplanungsvariante
ist Gegenstand der Ausschreibung
bzw. Interessentensuche? Die ursprüngliche Variante mit einem Jahres-Regelarbeitsvermögen von zirka
80 GWh und einer Nutzfallhöhe je
nach Jahreszeit zwischen sieben und
zehn Metern oder die überarbeitete
Variante mit 70 GWh und 7,35 m
Nutzfallhöhe?

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer verliest die
dringende Anfrage der Innsbrucker Grünen:

1.4 Wenn bereits eine Interessentensuche läuft, wird dabei auch nach Varianten gefragt?

1.

1.5 Wenn ja, nur nach Varianten im Bereich Rietzer Innauen oder auch nach
anderen
potentiellen
Kraftwerksstandorten am Inn?

25.3

I-OEF 52/2011

Die Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB) hat bisher rund € 2 Mio in
Planungen für das Innkraftwerk Telfs
investiert. Dies, obwohl von Beginn
an klar war, dass das Planungsgebiet
ein per Verordnung des Tiroler Landtags 1985 festgelegtes Sonderschutzgebiet tangiert, wo jeder Eingriff in die
Natur verboten ist. Eine Genehmigung durch das Amt der Tiroler Landesregierung ist somit ohne Gesetzesbruch oder -änderung nicht möglich.
Auch der im Tiroler Landtag im April
2011 mit großer Mehrheit beschlossene Kriterienkatalog Wasserkraft, ein
österreichweit vorbildliches Instrument zur Beurteilung von Wasserkraftprojekten, hält in logischer Übernahme landesgesetzlicher Bestimmungen fest: In Sonderschutzgebieten ist jeder Eingriff in die Natur, somit
auch die Errichtung von Anlagenteilen
für Wasserkraftwerke verboten. In

GR-Sitzung 19.5.2011

2.

Beinahe schon seit Jahren wirbt die
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB) in einer groß angelegten Inseratenreihe in diversen Medien für das
Innkraftwerk Telfs. Unabhängig davon, dass die Strategie immer platter
wird, war es eine Zeit lang der Kurzflügelkäfer, der quasi als schrulliges
kleines Ding die Lächerlichkeit der
Sonderschutzgebietsverordnung unterstreichen sollte - so wird der Sonderschutzzweck im aktuellen "Innsbruck informiert" sogar auf ein einzelnes Lavendelweidengebüsch reduziert -, stellt sich die Frage, inwieweit
eine Hochglanzwerbekampagne für
ein Projekt, das einem Landesgesetz
widerspricht zulässig und vor allem
ökonomisch sinnvoll ist.