Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 2011_09-Juni.pdf

- S.104

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dabei einvernehmlich festgelegt und in einem Luftbild, das einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages bildet, ersichtlich gemacht.
Nach Pkt. 5 des Reitwegevertrages ist die Nutzungsberechtigte verpflichtet, die Pferdehalter nachweislich über diesen Vertrag in Kenntnis
zu setzen. Dieser Auflage ist die RSZ im Wege einer Vereinbarung mit
der CRG bereits am 02.03.2010 nachgekommen.
Auflösende Bedingung des neuen
Reitwegevertrages

Der Reitwegevertrag mit der Agrargemeinschaft Waldinteressentschaft
Igls vom 10.03.2010 wurde auflösend bedingt abgeschlossen, so dass
dieses Vertragsverhältnis – ohne dass es einer Kündigung bedarf – von
selbst endet, sobald über die von der Stadtgemeinde Innsbruck mit
Schriftsatz vom 03.02.2009 bei der Agrarbehörde 1. Instanz gestellten
Anträge endgültig (also auch die Entscheidungen allfällig angerufener
Höchstgerichte) rechtskräftig entschieden worden ist.
Die Kontrollabteilung betonte an dieser Stelle ausdrücklich, dass der
Reitwegevertrag – unabhängig davon, wie die Gerichte letztlich entscheiden – dadurch zeitlich limitiert ist.

Bemessung des Entgeltes

Die Nutzungsberechtigte hat für die Benützung der Wege ein jährliches
Entgelt zu bezahlen. Dieses Entgelt bemisst sich nach der Anzahl der
Pferde, die in den errichteten Stallungen eingestellt werden können,
wobei allerdings nur jene Pferde zu berücksichtigen sind, welche die
Weganlage auch tatsächlich benützen. Das waren bei Vertragsabschluss 55 Pferde. Im Jahr 2010 wurde das Jahresentgelt ab Vertragsbeginn aliquot berechnet, von der Agrargemeinschaft am 03.07.2010 in
Rechnung gestellt und von der RSZ am 08.07.2010 bezahlt.
7 Wirtschaftliche Aspekte
7.1 Darstellung der Geldflüsse von Stadt Innsbruck
(bzw. Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG) an die RSZ

Verwendung Geldmittel aus Gemeinderatsbeschluss vom
24.07.2003
€ 1.950.000,00

Die mit Gemeinderatsbeschluss vom 24.07.2003 von der Stadt Innsbruck bereitgestellten Geldmittel im Ausmaß von € 1.950.000,00 wu rden in zwei Tranchen (€ 1.500.000,00 am 11.11.2003 und
€ 450.000,00 am 27.01.2004) an die Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG angeordnet. Die Verwendung dieser Geldmittel durch die Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG stellt sich im Nachhinein wie folgt
dar:
Geldmittelverwendung € 1.950.000,00
durch die Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG
Datum

Verwendung für

25.09.2003 Zahlung an MV für Zwangsausgleich
14.11.2003 Zahlung Abfindung Privatinvestor

186.581,88
1.350.000,00

04.12.2003 Zahlung offener Baurechtszins

6.098,66

2004 - 2008 Summe Akontozahlungen an RSZ

407.319,46

Gesamtsumme

Zl. KA-01197/2011

Betrag
(in €)

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

1.950.000,00

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