Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 2011_09-Juni.pdf
- S.105
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Restzahlung
Baurechtszins
Neben den Beträgen in Höhe von € 186.581,88 zur Finanzierung der
Zwangsausgleichsquote sowie € 1.350.000,00 zur Befriedigung des
Privatinvestors wurde von der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG
ein Betrag in Höhe von € 6.098,66 für noch offene Verbindlichkeiten in
Bezug auf den von der damaligen Reitsportzentrum Polai GmbH zu
leistenden Baurechtszins betreffend die Baurechtsliegenschaft beglichen. Die Verpflichtung zur Bezahlung des Baurechtszinses war auf
der Baurechtseinlage grundbücherlich als Reallast sichergestellt.
Geldmittelweiterleitung an RSZ
Ein Gesamtbetrag in Höhe von € 407.319,46 wurde von der Inns brucker Immobilien GmbH & Co KG im Wege von Akontozahlungen in
den Jahren 2004 und 2005 (€ 70.000,00 am 16.02.2004, €68.200,00
€
am 27.07.2004, € 50.000,00 am 11.03.2005 und 150.000,00
am
24.03.2005) und einer Restzahlung in Höhe von € 69.119,46 am
03.04.2008 an die RSZ überwiesen.
Offene Interessentenbeiträge Stadt Innsbruck – vollstreckbares Pfandrecht –
Empfehlung
Mit der Akontozahlung vom 27.07.2004 in Höhe von € 68.200,00 wu rden offene Interessentenbeiträge (Erschließungsbeitrag, Gehsteigbeitrag und Kanalanschlussgebühr) bei der Stadt Innsbruck abgedeckt,
welche mit Bescheiden vom 10.04.2000 an die damalige Reitsportzentrum Polai GmbH vorgeschrieben worden sind. Aufgrund offener Abgabenforderungen der Stadt Innsbruck wurde auf der Baurechtseinlage
im Jahr 2002 ein vollstreckbares Pfandrecht über den Betrag von
€ 85.248,87 für die Stadt Innsbruck einverleibt. Aus Sicht der Ko
ntrollabteilung ist das nach wie vor auf der Baurechtseinlage verbücherte
vollstreckbare Pfandrecht zu Gunsten der Stadt Innsbruck löschungsreif, da ein Betrag in Höhe von € 17.049,77 im Rahm en der 20 %igen
Zwangsausgleichsquote bezahlt bzw. der Restbetrag in Höhe von
€ 68.199,10 per 23.07.2004 von der RSZ gänzlich getilgt worden ist.
Die Kontrollabteilung empfahl der RSZ, bei der Stadt Innsbruck eine
Löschungserklärung bezüglich dieses Pfandrechtes anzufordern und
das Pfandrecht auf der Baurechtseinlage gegebenenfalls zu löschen. In
der zu diesem Punkt abgegebenen Stellungnahme sagte der Geschäftsführer der RSZ zu, die Anforderung einer Löschungserklärung
zu prüfen.
Verfüg- bzw. abrufba- Durch die Restzahlungen für die grundbücherlich sichergestellten Forre Geldmittel RSZ per derungen hinsichtlich des Baurechtszinses (ca. € 6,1 Tsd.) sowie der
15.11.2007
offenen Interessentenbeiträge (ca. € 68,2 Tsd.) reduzierten sich die für
die seinerzeit geplanten Baumaßnahmen vorgesehenen Geldmittel (ca.
€ 413,4 Tsd.) auf einen Betrag von ca. € 339,1 Tsd. Nachdem die RSZ
bis zum Zeitpunkt der Pachtzinsvorschreibung an die CRG (Juli 2009)
keine nennenswerten Einnahmen erzielte, wurde dieser restlich zur
Verfügung stehende Betrag unter anderem auch zur Finanzierung des
laufenden Betriebes der RSZ sowie der Rechtsstreitigkeiten mit dem
SC Reitarena Innsbruck-Igls benötigt. Aus den ursprünglichen Geldmitteln war für die RSZ per 15.11.2007 noch ein Betrag in Höhe von
€ 92.654,39 verfüg- bzw. abrufbar.
Geldmittel für vertraglich zugesicherte
Erweiterungs- und
AdaptierungsmaßZl. KA-01197/2011
Für die Durchführung der vertraglich zugesicherten Erweiterungs- und
Adaptierungsmaßnahmen in der Reitanlage in Igls beschloss der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 22.11.2007 einen Gesellschafterzuschuss an die RSZ in der Höhe des damals geschätzten KostenaufBericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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