Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 2011_09-Juni.pdf

- S.28

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- 433 -

Ich hatte auch die besondere Freude, fünf
BürgermeisterInnen (DDr. Lugger,
DDr. van Staa, KRin Zach und Dir, Frau
Bügermeisterin) auf die Finger zu schauen
und bedanke mich für das Verständnis
und Vertrauen, das die Politik jemandem
entgegenbringt, der eigentlich nur auf die
Finger klopft. Ich habe es genossen hier
zu arbeiten und bedanke mich noch einmal recht herzlich. (Beifall)
GR Ing. Krulis referiert die Anträge des
Bauausschusses vom 7.6.2011:
17.

III 5965/2011
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA - B2/3,
Höttinger Au, Bereich Tiergartenstraße Nrn. 100 und 102, gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig; bei
Stimmenthaltung von GR Abenthum:
Beschluss (einstimmig; bei Stimmenthaltung von GR Abenthum; 1 Stimme):
Antrag des Bauausschusses vom
7.6.2011:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA - B2/3, Höttinger Au, Bereich Tiergartenstraße
Nrn. 100 und 102, gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006, wird beschlossen.
18.

III 5967/2011
Entwurf des Allgemeinen und
Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. AL - B31, Arzl, Kreuzungsbereich Dörrstraße - Unterführung
Exerzierweg (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. MÜ - B1),
gemäß § 56 Abs. 3 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
7.6.2011:
Die Auflage des Entwurfes des Allgemeinen und Ergänzenden Bebauungsplanes
GR-Sitzung 16.6.2011

Nr. AL - B31, Arzl, Kreuzungsbereich
Dörrstraße - Unterführung Exerzierweg
(als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. MÜ - B1), gemäß § 56 Abs. 3 TROG
2006, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
19.

III 5968/2011
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IG - B2/3, Vill,
Bereich Viller Dorfstraße, Gpn. 1,
12, 13 und 14, alle KG Vill, (als
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. IG - B2), gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
7.6.2011:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IG - B2/3, Vill,
Bereich Viller Dorfstraße, Gpn. 1, 12, 13
und 14, alle KG Vill, (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. IG - B2), gemäß
§ 56 Abs. 2 TROG 2006, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden ergänzenden bebau-