Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 2011_10-Juli.pdf

- S.12

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krepanz. Wenn so ein Punkt auf der Tagesordnung steht, dann müssen die entsprechenden Akten auch vorliegen. Wir
haben Verständnis, wenn der Stadtsenat
noch etwas beschließen muss. Man kann
sich dann darauf einigen, dass die Akten
für den Stadtsenat vorbereitet werden und
am Montag, vor der Sitzung des Gemeinderates zur Verfügung stehen. Wir können
damit durchaus leben.
Es kann allerdings nicht so sein, dass man
die benötigte Zwei-Drittel-Mehrheit für die
Setzung eines Punktes als Nachtrag auf
die Tagesordnung mit dieser Vorgangsweise umgeht. Dann entfällt nämlich die
Abstimmung über den Nachtrag.
StRin Dr.in Pokorny-Reitter: Die Situation
stellt sich für Euch im Gemeinderat so dar.
Wir haben leider auch im Stadtsenat gerade gestern wieder die Situation gehabt,
dass wir Akten behandeln mussten, die
uns erst am Montag vorgelegt worden
sind. Das betraf ganz wichtige Grundstücksgeschäfte, wo es um Millionenbeträge geht. Es ist auch die Frage zu klären, ob und unter welchen Bedingungen
wir diese Rechtsgeschäfte abwickeln.
Wir haben dann dankenswerterweise den
Finanzdirektor als Auskunftsperson zugezogen. Wir dürfen dem Finanzdirektor zum
Geburtstag gratulieren. Es war auch ein
Mitarbeiter der Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, bei der Sitzung des
Stadtsenates anwesend. Nur, dadurch,
dass wir in der Sitzung des Stadtsenates
wirklich die Gelegenheit hatten, den Akt
genau zu hinterfragen, war das möglich.
Es sind einen Tag vor der Sitzung des
Gemeinderates Fakten herausgekommen,
die dazu führen werden, dass soweit ich
gehört habe, ein Tagesordnungspunkt abgesetzt wird und ein anderer Tagesordnungspunkt inhaltliche Reduzierungen
aufweist.
Frau Bürgermeisterin, ich würde einfach
bitten, dass wir im Sinne einer guten Arbeit in unserer Stadt auch Zeit haben, solche wichtigen, aber auch sehr umfangreichen Geschäfte vorzubereiten und uns darauf einzulassen. Es kann sonst schon
sein, dass uns das eine oder andere passiert. Das wäre sehr schade, denn wir binden uns hier langfristig über viele Jahre.
Wenn es um Verkaufs- oder AnkaufsgeGR-Sitzung 14.7.2011

schäfte der Stadt Innsbruck geht, dann ist
das eine Bindung, die über Jahre oder
Jahrzehnte geht. Wir sollten die Zeit haben, das gründlich zu machen und nicht
schnell in einer Husch-Pfusch-Aktion über
die Bühne zu winken. Das schadet der
Stadt Innsbruck.
Wir haben daher auch die Bitte, uns die
Möglichkeit zu geben, die Akten ausführlicher vorzubereiten.
GR Mag. Fritz: Frau Bürgermeisterin, ich
möchte etwas ausführen, damit keine Mythen entstehen. Wir haben keine gesetzlich vorgeschriebene Sommerpause in den
Monaten August und September. Im § 20
Abs. 1 der Geschäftsordnung ist geregelt,
dass der Gemeinderat nach Bedarf, mindestens einmal im Monat tagen muss. Wir
können auch zwei oder drei Mal im Monat,
wie in anderen Landeshauptstädten, tagen, wenn das notwendig ist.
In den Monaten August und September
finden keine Sitzungen des Gemeinderates statt, es sei denn, dass … Daher ist es
nicht verboten, in den Monaten August
und September eine Sitzung des Gemeinderates abzuhalten. Es ist nur festgehalten, dass in der Regel keine Gemeinderatssitzungen in diesen beiden Monaten
stattfinden. Außer, es gibt unaufschiebbare Angelegenheiten im öffentlichen Interesse zu behandeln. Dieser Begriff ist relativ weit.
Ich gehe davon aus - ohne, dass wir eine
Zeile in dem Gesetzestext ändern -, dass
wir uns mit einer neuen Geschäftsordnung, wie zum Beispiel dem Klubobleuterat darauf einigen können, wenn es dringende Angelegenheiten gibt, dass wir aus
öffentlichem Interesse im August oder im
September zusammen kommen. Verboten
ist es uns nicht und darauf wollte ich hinweisen.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Das ist sehr
gut, weil ich gleich ankündigen kann, dass
wir auf jeden Fall im September 2011 eine
Gemeinderatssitzung ansetzen. Wir haben
am 17.8.2011 eine Sitzung des Stadtsenates anberaumt. Ich behalte mir vor, in dieser Woche auch eine Gemeinderatssitzung anzudenken.