Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 2011_10-Juli.pdf
- S.16
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9.
I-RA 1205/2010
Stadtgemeinde Innsbruck,
C ZWEI Investment GesmbH und
Leiner Rudolf GesmbH, Straßengrundabtretungen im Bereich
Amras (Grabenweg Nr. 60)
zwecks Realisierung von Straßenbaumaßnahmen am Grabenweg und Griesauweg (Verbreiterung, Abbiegespur, Errichtung
eines öffentlichen Fuß- und Radweges im Süden sowie eines
Verbindungsweges im Westen
hin zum Grabenweg)
grundbuchsfähige Urkunde samt Aufsandungserklärung notariell beglaubigt und firmenmäßig zu unterfertigen.
4.
Der Kaufpreis, welcher in der nicht öffentlichen Sitzung referiert wird, ist
jeweils in zwei gleichen Teilen zur
Zahlung fällig, wobei die erste Rate
jeweils binnen vierzehn Tagen nach
allseitiger beglaubigter Unterfertigung
der Urkunde mit der Aufsandungserklärung, und die zweite Rate jeweils
binnen vierzehn Tagen nach grundbücherlicher Durchführung dieses
Rechtsgeschäftes und Zustellung des
entsprechenden Grundbuchsbeschlusses zur Zahlung fällig ist.
5.
Die Übergabe und Übernahme der
kaufgegenständlichen Grundstücke
erfolgt lastenfrei.
6.
Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt die Erstellung des Kaufvertrages, die Einholung aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen
und die grundbücherliche Durchführung dieses Rechtsgeschäftes und
trägt alle damit verbundenen öffentlichen Abgaben, Steuern und Gebühren, wie insbesondere die Grunderwerbsteuer, die Eintragungsgebühr
und die Kosten der Beglaubigung.
Beschluss (einstimmig, bei Stimmenthaltung von GR Dipl.-Ing. Pertl; 1 Stimme):
Antrag des Stadtsenates vom 6.7.2011:
1.
2.
3.
Die Stadtgemeinde Innsbruck kauft
von der C ZWEI Investment GesmbH
die gemäß dem Teilungsausweis der
Vermessung AVT ZTG-GesmbH,
GZ 14614/11 aus den Grundstücken
662/2, 685/10 und 685/22 in EZ 451,
Grundbuch 81102 Amras, neu zu bildenden Grundstücke 685/30 mit einer
Fläche von 283 m2 und 685/29 mit einer Fläche von 649 m2, sowie von der
Rudolf Leiner GesmbH die neu zu bildenden Grundstücke 662/2 mit einer
Fläche von 467 m2 und 685/31 mit einer Fläche von 424 m2.
Die Kaufpreise betreffend die von der
C ZWEI Investment GesmbH zu erwerbenden Grundstücke 685/30 und
685/29 mit einer Fläche von gesamt
932 m2 und betreffend die von der
Leiner Rudolf GesmbH zu erwerbenden Grundstücke 662/2 und 685/31
mit gesamt 891 m2, werden in der
nicht öffentlichen Sitzung referiert.
Der Kaufvertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung des gültigen
Zustandekommens des Kaufvertrages
betreffend die neu zu bildenden
Grundstücke 662/2 mit einer Fläche
von 467 m2 und 685/31 mit einer Fläche von 424 m2 zwischen der C ZWEI
Investment GesmbH und der Leiner
Rudolf GesmbH.
Die Vertragsparteien verpflichten sich,
binnen vierzehn Tagen nach Eintritt
der aufschiebenden Bedingung, eine
GR-Sitzung 14.7.2011
Hingegen trägt die Kosten einer allfälligen rechtsfreundlichen Beratung und
Vertretung derjenige Vertragsteil, der
dies für sich in Anspruch nimmt.
7.
Für die Finanzierung des Grundstücksgeschäftes wird ein Nachtragskredit durch die Aufnahme eines
Kommunaldarlehens aus der
Vp. 5/846000-001200 genehmigt.
8.
Die Stadtgemeinde Innsbruck leistet
zu den von der C ZWEI Investment
GesmbH bzw. der Leiner Rudolf
GesmbH am Grabenweg und Griesauweg vorzunehmenden Straßenbaumaßnahmen eine unsteuerbare
Zuschussleistung in der Höhe von
35 % der Gesamtnettokosten.
Die Kostenbeteiligung erfolgt in der
Weise, dass die Zuschussleistung auf
die von der Leiner Rudolf GesmbH an
die Stadtgemeinde Innsbruck zu leis-