Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 2011_10-Juli.pdf

- S.53

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- 527 -

Kontrolle als auch für die Schaffung von
Konsens wesentlich ist, funktioniert.

Straße geht, vielleicht Angst um ihre
Handtasche hat.

Dafür haben sich heute mit diesem Abänderungsantrag 29 GemeinderätInnen ausgesprochen. Ich bitte diejenigen, die es
noch nicht getan haben, sich diesem Antrag anzuschließen. Danke! (Beifall)

Für die Sicherheitsthematik - sei es ein
Einbruch, die Dealer oder die berühmte
Marokkanerszene - brauchen wir gut ausgebildete und genügend PolizistInnen.
Das könnte die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) überhaupt nicht machen.
Dieser schmale Bereich, den die Mobile
Überwachungsgruppe (MÜG) mit dieser
angedachten Bestimmung vollziehen
könnte, ist nicht wirklich das Sicherheitsthema, das wir in unserer Stadt haben.
Hier gaukeln wir den Menschen Sicherheit
vor, welche die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) nicht verbindlich zusagen
und dafür einstehen kann.

StRin Dr.in Pokorny-Reitter: Ich erlaube
mir am Anfang meiner Wortmeldung Kritik
an der Frau Bürgermeisterin zu äußern.
Wir haben mit 39 : 1 Stimmen (gegen
GR Kritzinger) im März 2011 dieses Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck
(IStR) verabschiedet. Frau Bürgermeisterin, wir erwarten uns mit Fug und Recht,
dass Du die Beschlüsse des Gemeinderates, die mit einer solchen Mehrheit beschlossen werden, nach außen und gegenüber dem Land Tirol vertrittst und nicht
in weiterer Folge, wenn vom Land Tirol aus welchem Grund auch immer - der § 38
aufgenommen wurde, einen Schwenk
machst, dem Gemeinderat in den Rücken
fällst und uns alle brüskierst. Frau Bürgermeisterin, das musst Du Dir gefallen
lassen. Das ist eine Kritik an Dir, die wir
….
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich weise
aufs Schärfste zurück, dass ich dem Gemeinderat in den Rücken gefallen bin. Ich
lasse mir nicht sagen, StRin Dr.in PokornyReitter, dass ich dem Gemeinderat in den
Rücken gefallen bin.)
Frau Bürgermeisterin, wir haben mit Deiner Stimme einen Beschluss gefasst. Daher erwarten wir uns, dass Du diesen Beschluss auch so verteidigst bzw. dazu
stehst und nicht dann, wenn der Wind von
der anderen Seite kommt, dieser Beschluss geändert wird. Du weißt ganz genau, dass es sich hierbei um einen wesentlichen Passus gehandelt hat. Jetzt
sagst Du, dass Du doch alles ganz anders
siehst. Diese Kritik musst Du Dir daher
auch gefallen lassen. Das war Punkt eins.
Zu Punkt zwei: Wir mögen in den einen
oder anderen Bereichen Sicherheitsprobleme in unserer Stadt haben. Ich glaube
nicht, dass diese Probleme überwältigend
hoch sind, denn ich bin immer noch der
Meinung, dass wir in einer sehr sicheren
Stadt leben. Es mag sein, dass sich eine
alte Frau, wenn sie am Abend auf der
GR-Sitzung 14.7.2011

Die Frau Bürgermeisterin hat gesagt, wie
wir das Zusammenleben in der Stadt
Innsbruck regeln. Es beschäftigt uns in
vielen Bereichen, wie wir das Zusammenleben regeln. Wir sind aber kein Stadtstaat
oder etwas Autonomes in Österreich und
alles rundherum geht uns nichts an. Natürlich haben wir in Innsbruck auf die bundesund landesgesetzlichen Bestimmungen
sowie auf die Bundesverfassung Rücksicht zu nehmen. Wir haben in der schönen immer wieder zitierten Gesetzespyramide zu schauen, wo dies und jenes hineinpasst.
Unserer Meinung nach ist es gesetzesund verfassungswidrig, dass die Mobile
Überwachungsgruppe (MÜG) quasi wie
ein Wachkörper ausgebildet wird. Gestern
wurde übrigens in der Sitzung des Stadtsenates bestätigt, dass die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) kein Wachkörper
sein wird und auch keiner sein kann. Frau
Bürgermeisterin, das passt nicht hinein.
Im § 35 Verwaltungsstrafgesetz (VStG)
steht eindeutig, dass den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes diese oft zitierten Aufgaben zukommen und nach
§ 78 Bundesverfassungsgesetz (B-VG) ein
Gemeindewachkörper in einer Stadt mit
einem eigenen Statut auch nicht gebildet
werden darf. So lautet die verfassungsrechtliche Grundlage.
Wir sind ja nicht auf einem Bazar, wo man
da oder dort dies und jenes herausziehen
kann. Dann lassen wir bitte beim Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes das ist dafür die kompetente Stelle - über-