Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 2011_10-Juli.pdf

- S.81

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- 555 -

Tirol (Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz) beschlossen.

2.

In welchen Kindergärten der Stadt Innsbruck gibt es außer in Allerheiligen
sonst noch Beiräte?

3.

Wie oft hat sich der Elternbeirat des
Kindergartens Allerheiligen bisher getroffen?

4.

Welche Themen wurden dort besprochen?

5.

Wie viele der Vorschläge von Seiten
der Eltern wurden berücksichtigt bzw.
umgesetzt?

6.

Wird es im Herbst eine Neuwahl des
Elternbeirates bzw. der Elternbeiräte
im Kindergarten Allerheiligen geben?

7.

Welches Procedere ist dafür vorgesehen und wo findet die Wahl statt?

In § 27 unter "Mitwirkung der Eltern" steht:
"(1) Jede gruppenführende pädagogische
Fachkraft (§ 29 Abs. 2) hat mindestens
zwei Mal im Jahr Elternversammlungen für
die von ihr geführte Kinderbetreuungsgruppe durchzuführen. Der Termin der Elternversammlung ist den Eltern zumindest
zwei Wochen im Voraus anzukündigen
und dem Erhalter mitzuteilen. Die erste Elternversammlung ist innerhalb der ersten
vier Wochen des Kindergartenjahres
durchzuführen.
(2) Die Eltern sind in den Elternversammlungen berechtigt, ihre Vorstellungen hinsichtlich der Festlegung der Öffnungszeiten, der Ferienzeiten und in sonstigen organisatorischen Fragen einzubringen.
(3) Die Hälfte der Eltern jener Kinder, die
eine Kinderbetreuungsgruppe besuchen,
haben das Recht, die Einberufung einer
Elternversammlung binnen vierzehn Tagen zu verlangen.
(4) Ein Elternbeirat ist einzusetzen, wenn
sich die Mehrheit der bei der Elternversammlung anwesenden Eltern dafür ausspricht. Zu diesem Zweck haben die Eltern
aus ihrer Mitte drei Vertreter in den Elternbeirat zu wählen. Für jedes Mitglied des
Elternbeirates kann in gleicher Weise ein
Ersatzmitglied gewählt werden.
(5) Der Elternbeirat kann der gruppenführenden pädagogischen Fachkraft Vorschläge, Wünsche und Beschwerden mitteilen. Diese hat das Vorbringen zu prüfen,
mit den Mitgliedern des Elternbeirates zu
besprechen und anschließend den Erhalter zu informieren."
Laut Auskunft im Ausschuss für Bildung,
Gesellschaft, Kinder- und Jugendbetreuung, gibt es bereits im städtischen Kindergarten Allerheiligen einen solchen Elternbeirat, der sehr gut funktioniert. Insgesamt
gibt es 27 städtische Kindergärten.
Dazu wird der ressortverantwortliche Vizebürgermeister ersucht, folgende dringende
Anfrage zu beantworten:
1.

In welcher Form werden die Eltern
von der Möglichkeit der Elternbeiräte
informiert?

GR-Sitzung 14.7.2011

Dr.in Krammer-Stark, Carli, Mag. Fritz,
Mag.a Pitscheider und Mag.a Schwarzl, alle e. h.
43.3

I-OEF 88/2011
Notschlafstelle in der Trientlgasse, Evaluierung (Die Innsbrucker
Grünen)

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer verliest die
dringende Anfrage der Innsbrucker Grünen:
In der Sitzung des Gemeinderates vom
18.11.2010 wurde mehrheitlich eine Evaluierung der Notschlafstelle in der Trientlgasse aufgrund eines dringenden Antrages der Innsbrucker Grünen beschlossen:
"Während des Betriebs der Notschlafstelle
diesen Winter, wird ein allfälliger ganzjähriger Bedarf und die Bedürfnisse der NutzerInnen nach einer zusätzlichen Tagesstruktur erfragt und die Ergebnisse dem
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
zur Diskussion der weiteren Vorgangsweise vorgelegt."
Aus diesem Grund wird der ressortzuständige Bürgermeister-Stellvertreter ersucht,
folgende dringende Anfrage zu beantworten:
In allen bisherigen Abschlussberichten
über den Betrieb der Notschlafstelle wurde
von den BetreiberInnen, wie zuletzt dem
Roten Kreuz, vermerkt, dass es in einer
Stadt von der Größe Innsbrucks eine