Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_01-Jaenner.pdf
- S.124
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b)
B 174 (Innsbrucker Straße):
Rumerhof (B 174/1) – Amraser-See-Str. – Burgenlandstr. – Olympiastr.
– Anton-Melzer-Str. – Egger-Lienz-Str. – Holzhammerstr. (B174/2 =
Holzhammer Brücke) – Bachlechnerstr. B171
c)
B 182 (Brenner Straße):
Innsbruck / B 174 – Leopoldstr. – Brennerstr. – Schönberg usw.
Die Erhaltung der eben genannten Straßenzüge wurde der Stadt Innsbruck überantwortet, wobei die Länge des zu betreuenden Straßennetzes mit 16 km festgelegt worden ist.
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Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses sind die Erhaltungskosten für
die 4-spurigen Bundesstraßen (später Landesstraßen B) mit
ATS 70.000,00 bzw. € 5.087,10, pro Jahr und km vertraglich bewertet
worden. Somit gebührten der Stadt Innsbruck für die von ihr übernommenen Leistungen insgesamt ATS 1.120.000,00 oder € 81.393,57.
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Mit dieser Beitragsleistung waren neben den Kosten für Straßenreinigung, Erhaltungsarbeiten kleineren Umfanges, Winterdienst und für
Belagsarbeiten größeren Umfanges auch jene Aufwendungen für die
Errichtung und den Betrieb von Verkehrseinrichtungen auf den vertragsgegenständlichen Bundesstraßen abgegolten. Vertraglich wurde
der letzte Aspekt jedoch keiner expliziten Regelung zugeführt.
Im Zusammenhang mit der Höhe der Erhaltungskosten war den
Prüfungsunterlagen zu entnehmen, dass diese vom damaligen
Stadtbaudirektor zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit rd.
ATS 1.500.000,00 oder rd. € 109.009,25 angegeben worden waren.
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Die Beitragsleistung des Bundes wurde erstmals zum 01.01.1982 um
ATS 35.000,00 (€ 2.543,55) auf ATS 105.000,00 ( € 7.630,65) pro Jahr
und km erhöht.
Eine weitere Anhebung des Erhaltungsbeitrages erfolgte zum
01.01.1987. Die Erhöhung ist u.a. auf ein Ansuchen des damaligen
Stadtbaudirektors vom 03.06.1986 zurückzuführen, in welchem auch
bekannt gegeben wurde, dass sich den Berechnungen der Stadt Innsbruck zufolge die Erhaltungskosten auf rd. ATS 424.000,00 bzw.
€ 30.813,28 pro Jahr und km belaufen würden. Die Beitragsleistung
des Bundes wurde jedoch „nur“ um rd. ATS 78.000,00 bzw. € 5.668,48
auf ATS 183.000,00 bzw. € 13.299,13 pro Jahr und km angehoben.
Darüber hinaus kamen die Vertragspartner überein, dass Belagserneuerungen größeren Umfanges nunmehr vom Bund durchzuführen
wären.
Unberücksichtigt blieben hingegen die seitens der Stadtgemeinde angestrebte Kostenbeteiligung der Bundesstraßenverwaltung für Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs sowie der Antrag auf
Wertsicherung des Vergütungsbetrages.
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Zl. KA-08642/2011
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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