Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_01-Jaenner.pdf
- S.125
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Die bislang letzte Erhöhung des Bundes-Erhaltungsbeitrages fand zum
01.01.2002 statt. Im Rahmen der Währungsumstellung wurde der bis
zu diesem Stichtag gültige Vergütungssatz von ATS 183.000,00 bzw.
€ 13.299,13 um € 0,87 auf € 13.300,00 pro Jahr und km angehoben.
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Im Zusammenhang mit den zu vergütenden Fahrbahnkilometern stellte
die Kontrollabteilung fest, dass erstmalig im Jahr 1982 eine Überprüfung des von der Stadt Innsbruck übernommenen Kilometerstandes
durchgeführt worden war. Die Nachschau des Amtes der Tiroler
Landesregierung hatte ergeben, dass die B 171 Tiroler Straße
(10,200 km), die B 174 Innsbrucker Straße (4,730 km) und die B 182
Brenner Straße (0,970 km) eine Gesamtlänge von 15,900 km aufweisen.
Für den Zeitraum von 1982 bis einschließlich 2006 konnten der Kontrollabteilung keine weiteren Überprüfungen der Erhaltungslänge des
Bundes- bzw. ab 2002 des Landesstraßennetzes (Landesstraßen B)
vorgelegt werden. Erst ab dem Jahr 2007 waren jährliche Aufzeichnungen über die Länge der einzelnen Straßenzüge in den zur Verfügung gestellten Abrechnungsunterlagen enthalten.
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Bereits im Jahr 1976 war es der Stadt Innsbruck ein Anliegen, die von
ihr übernommene Erhaltung von Ortsdurchfahrten von Landesstraßen
in einer Vereinbarung festzuhalten. Mit dem schließlich am 14.06.1978
unterzeichneten Übereinkommen hat die Stadt Innsbruck die Erhaltung
der in diesem Vertrag taxativ angeführten Ortsdurchfahren von Landesstraßen im Stadtgebiet sowie die Errichtung und Erhaltung aller
Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs ab
01.01.1978 übernommen. Dabei wurde das Ausmaß der zu betreuenden Landesstraßen mit 8,060 km festgelegt.
Die Stadt Innsbruck hat mit gegenständlichem Übereinkommen die
Erhaltung der nachstehend angeführten Straßenzüge übernommen:
a)
L 8 (Dörfer Straße):
Teil Mühlau/bei Mühlauer Innbrücke (B 171 Tiroler Straße) –
Arzl/Abzweigung der Johannesgasse (Umkehrplatz)
b)
L 9 (Mittelgebirgsstraße):
Teil Eisstadion (B 174 Innsbrucker Straße) – Abzweigung L 32 Aldranser Straße)
c)
L 9 (Mittelgebirgsstraße):
Vill/Ortstafel – Igls/östlicher Ortsrand, Ortstafel
d)
L 11 (Völser Straße):
Teil Landeskrankenhaus (B 171 Tiroler Straße) – Abzweigung der
Mentlbergstraße; der stadteinwärts gerichtete Verkehr wird wegen der
vorgeschriebenen Fahrtrichtung am westlichen Beginn der EggerLienz-Straße von den städtischen Straßen Egger-Lienz-Straße und
Mandelsberger Straße aufgenommen;
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Zl. KA-08642/2011
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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