Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_01-Jaenner.pdf
- S.132
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Eine direkte, ausschließliche Zuordnung von Investitionen für die Neuanschaffung oder den Umbau von Nutzfahrzeugen bzw. von Kosten für
Bauteilkomponenten in den Bereich des Winterdienstes war im Rahmen der Prüfung nur bedingt möglich oder nicht zulässig. Die Kontrollabteilung hatte jedoch im Umfang dieser Prüfung sowie schon in
den vergangenen Jahren im Rahmen der quartalsmäßig durchgeführten Vergabekontrollen stichprobenweise willkürlich ausgewählte Beschaffungsvorgänge geprüft. Diese Prüfungen ergaben keine wesentlichen Beanstandungen.
Umstellung auf
Feuchtsalzstreuung
Durch die Umstellung auf Feuchtsalzstreuung (StS-Beschluss vom
12.07.2006) wurden Investitionen für Neuanschaffungen und Umbauten an Fahrzeugen notwendig. Im Rahmen der Prüfung wurden seitens
der Kontrollabteilung die diesbezüglichen Kosten identifiziert, insoweit
dies durch die – in manchen Fällen nicht einheitlich – erfolgte Verbuchung von Bestellungen und Zahlungen in Bezug auf die dafür vorgesehenen Kostenstellen möglich war.
In seiner Stellungnahme begründete das Amt für Straßenbetrieb die
unterschiedlichen Buchungen von Feuchtsalzeinrichtungen einerseits
mit einer Unterscheidung von Umbaumaßnahmen bzw. Neuanschaffungen durch die erfolgte Feuchtsalzumstellung (z.B. bei Neuanschaffung wurde die Feuchtsalzeinrichtung auf die Kostenstelle des Grundfahrzeuges gebucht), anderseits wurde mit Hinweis auf die Feststellung
einer inkorrekt verbuchten Neuanschaffung zugesichert, künftig vermehrt Augenmerk auf eine korrekte Zuordnung von Bestellungen und
Zahlungen zu legen.
Streusalz
Zur Deckung und Lagerung des jährlichen Streusalzbedarfs stehen
dem Amt für Straßenbetrieb zwei Salzsilos mit je 75 t Fassungsvermögen sowie eine Salzhalle am Gelände des Zentralhofes zur Unterbringung von ca. 800 t Salz zur Verfügung. Des Weiteren werden
aufgrund begrenzter Raum- und Lagerungsmöglichkeiten und für den
Einsatz einer manuellen Streuung im Stützpunkt Innere Stadt abgepackte Säcke Auftausalz zu je 25 kg vorgehalten.
Streusalzbezug
Einschließlich Winter 2009/10 wurde die Lieferung von Streusalz vom
Amt für Straßenbetrieb ausgeschrieben und an den Bestbieter vergeben. Seit der Saision 2010/11 erfolgt der Bezug von Auftausalz in Form
eines Abrufs aus dem bestehenden Vertrag der Stadt Innsbruck mit der
Bundesbeschaffungsgesellschaft BBG.
Vergleich des
Streusalzverbrauchs
Eine Aufstellung des Streusalzverbrauchs und der entsprechenden
Kosten vergangener Jahre zeigte erhebliche Schwankungen. Die Kontrollabteilung führte dies in erster Linie auf die Umstellungen im Rahmen der Neukonzeptionierung der Bauhöfe sowie auf die alljährlich
unterschiedlichen witterungsbedingten Ausprägungen des Winterdienstes zurück.
Vergleich Streumittelbe- Der Kontrollabteilung wurde seitens des Amtes für Straßenbetrieb eine
darf und Klimadaten
Aufstellung des Auftausalz- und Splittverbrauchs der vergangenen
6 Wintersaisonen inklusive der zugehörigen Klimadaten zur Verfügung
gestellt. Aus dieser wurden willkürlich Datenpunkte ausgewählt und
einer Prüfung unterzogen. Die Kontrollabteilung konnte in diesem Zu€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€•
Zl. KA-08642/2011
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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