Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_01-Jaenner.pdf
- S.131
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Als Ergebnis dieser Einschau kann positiv festgehalten werden, dass
alle im Zuge der Stichprobe behobenen Vereinbarungen ordnungsgemäß unterfertigt vorhanden und sämtliche überprüften Lieferscheine
von den zuständigen Straßenmeistern (Einsatzleitern) abgezeichnet
waren. Auch die stichprobenartige Abstimmung der eingesetzten Fahrzeuge mit den verrechneten, nach Fahrzeugtyp unterschiedlichen
Stundensätzen gab zu keiner Beanstandung Anlass.
Geringfügiges Verbesserungspotenzial sah die Kontrollabteilung in
einer restriktiven Kontrolle der Rechnungen der Frächter durch das
Amt für Straßenbetrieb und empfahl, diesen Aspekten in Zukunft besondere Beachtung zu schenken.
In seiner Stellungnahme dazu erklärte der Leiter des Amtes für Straßenbetrieb, dass alle Lieferscheine und Rechnungen der beauftragten
Frächter und Bauern im Sekretariat der Amtsleitung auf Ordnungsmäßigkeit und Richtigkeit geprüft werden. Er hielt zudem auch fest, dass
Rechenfehler zu Gunsten der Stadtgemeinde Innsbruck nicht korrigiert
werden. Falls ein marginaler Rechenfehler in einer Faktura zum Nachteil der Stadtgemeinde unberücksichtigt bliebe, so sei dies nur so zu
erklären, dass dieser Umstand trotz aufmerksamer Rechnungskontrolle
leider nicht entdeckt wurde. Es wird in Zukunft aber vermehrtes Augenmerk auf die Rechnungskontrolle gelegt werden.
Nach Aussage des Leiters des Amtes für Straßenbetrieb bereite auch
die von der Kontrollabteilung im Zuge der Rechnungskontrolle beanstandete fallweise Missachtung des Grundsatzes der Jährlichkeit vor
allem mit den beauftragten Frächtern Schwierigkeiten. Deshalb werden
am Ende der Winterperiode (meist April) auf Weisung der Amtsleitung
alle Lieferscheine der Winterdienstleister, welche noch nicht abgerechnet wurden, eingesammelt. Daraufhin werden die Firmen, bei welchen
auf Grund der vorliegenden Lieferscheine noch eine Leistungsverrechnung zu erwarten ist, telefonisch kontaktiert und aufgefordert die Rechnungslegung binnen Frist durchzuführen, damit eine periodenreine Abrechnung seitens des Amtes für Straßenbetrieb vollzogen werden könne. Diese Regelung wird seit 2009 so gehandhabt. Leider habe auch
diese Maßnahme nicht bei allen Dienstleistern gefruchtet und lange die
eine oder andere Rechnung erst verspätet ein.
6 Investitionen und Beschaffungen
Kraftfahrzeuge,
Maschinen und Geräte
Das Amt für Straßenbetrieb verfügt über eine beträchtliche Zahl unterschiedlichster KFZ, Maschinen und Gerätschaften, die zum überwiegenden Teil nicht ausschließlich für den Winterdienst Verwendung finden. Hierbei handelt es sich um Kleinfahrzeuge („Piaggios“), welche
neben dem Winterdienst im Ganzjahreseinsatz für die Straßenreinigung und -instandhaltung stehen sowie um kommunale Mehrzweckfahrzeuge wie Unimogs, LKW oder Geräteträger. Des Weiteren wurden
teils Bauteilkomponenten, die eindeutig dem Winterdienst zuzurechnen
sind, im Rahmen des Beschaffungsvorganges im Kaufpreis inkludiert.
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Zl. KA-08642/2011
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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