Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_01-Jaenner.pdf
- S.39
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ist bei diesem Bereich ein Neubau auf jeden Fall sinnvoll.
StRin Mag.a Pitscheider: Unterschiedliche
Meinungen sind wichtig, damit man im
Endeffekt einen Konsens finden kann. Ich
wohne selber in einem denkmalgeschützten Haus und ich weiß, was es heißt,
wenn man nichts tun kann. Man könnte im
Zuge des Innsbrucker Energieentwicklungsplanes (IEP) mit dem Denkmalamt wir haben viele Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen - in Verhandlungen treten, um etwas bewegen zu können. Ich
weiß nicht, wie das funktionieren soll und
wie man hier etwas verändern kann. Wir
werden diesen Weg beschreiten müssen,
weil wir sehr viele denkmalgeschützte
Häuser in der Stadt Innsbruck haben. Wir
können dort nicht die Wärme hinausheizen, nur weil das Denkmalamt keine
Wärmedämmung genehmingt.
Hinsichtlich der Energieentwicklung wird
ein Mittelweg möglich und vor allem auch
nötig sein.
Beschluss (einstimmig, bei Stimmenthaltung GRÜNE; 8 Stimmen):
Der Antrag des Stadtsenates vom
18.1.2012 (Seite 31) wird angenommen.
18.
IV 11931/2011
Haftung der Stadtgemeinde
Innsbruck für von der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KG (IIG) zum nachträglichen Lifteinbau in den Objekten Defreggerstraße Nrn. 31 und 33 aufzunehmende Wohnhaussanierungsdarlehen
Beschluss (einstimmig):
re, in 24 Halbjahresraten, den die
Innsbrucker Immobilien GesmbH &
Co KG (IIG) bei der Hypo Tirol Bank
AG zur Finanzierung des Lifteinbaus
im Haus Defreggerstraße Nr. 31 aufnimmt.
2.
Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt die Ausfallsbürgschaft nach
§ 1356 ABGB für die Rückzahlung
eines Wohnhaussanierungsdarlehens
über € 152.979,-- (Zinssatz 0,45 %Punkte über dem Sechs-MonatsEURIBOR (mit Zinsobergrenze nach
§ 6 Tiroler Wohnbauförderungsgesetz
1991 {TWFG} in der geltenden Fassung) ohne Rundung mit halbjährlicher Anpassung, Laufzeit zwölf Jahre,
Rückzahlung in 24 Halbjahresraten,
den die Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KG (IIG) bei der Hypo
Tirol Bank AG zur Finanzierung des
Lifteinbaus im Haus Defreggerstraße
Nr. 33 aufnimmt.
Die Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt,
eine diesbezügliche Haftungserklärung
abzugeben und den betreffenden Bürgschaftsvertrag zu Gunsten der Tiroler
Sparkasse Bankaktiengesellschaft zu unterzeichnen.
19.
V 420/2012
Pfarre Pradl, vertreten durch
Pfarrer Siard O. Hörtnagl, Pradler Straße Nr. 27, Planungskosten für die Sanierung des Pfarrkindergartens im Jugendheim
Reichenauer Straße Nr. 15 und
Durchführung der erforderlichen
Erweiterungs- und Umbauarbeiten, Sondersubvention 2011
Antrag des Stadtsenates vom 18.1.2012:
Beschluss (einstimmig):
1.
Antrag des Stadtsenates vom 25.1.2012:
Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt die Ausfallsbürgschaft nach
§ 1356 ABGB für die Rückzahlung eines Wohnhaussanierungsdarlehens
über € 152.979,--, Zinssatz 0,45 %Punkte über den Sechs-MonatsEURIBOR (mit Zinssatzobergrenze
nach § 6 Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991 {TWFG} in der geltenden
Fassung) ohne Rundung mit halbjährlicher Anpassung, Laufzeit zwölf Jah-
GR-Sitzung 26.1.2012
Die Stadtgemeinde Innsbruck gewährt der
Pfarre Pradl für die Planungskosten des
Ausbaues des Pfarrkindergartens Pradl
eine Sondersubvention 2011 von
€ 10.000,-- aus Mitteln des Kinder- und
Jugendtopfes Vp. 1/25901-757370.