Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_01-Jaenner.pdf
- S.43
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rainerinnen und Anrainern zu? Es ist
schon eine Zumutung, wenn man außerhalb des Zwangsreinigungsgebietes nicht
nur den Gehsteig, sondern auch die Haltestelle zu reinigen hat.
Ich bin mir damals wie eine Wanderpredigerin vorgekommen. Ich habe ersucht, das
in den Nahverkehrsdienstleistungs- und finanzierungsvertrag aufzunehmen. Was
ist passiert? Wir haben den Vertrag bekommen und jeder hat sich um den heißen
Brei herumgeschlängelt. In dem Nahverkehrsdienstleistungs- und -finanzierungsvertrag steht jetzt, dass diese Punkte einer
späteren Vereinbarung vorbehalten werden. Wir haben daher wieder keine Regelung.
Ich bin sehr dankbar, dass die Punkte so
klar im Bericht der Kontrollabteilung stehen. Ich hoffe, dass die Sache jetzt anders
wird. Diesbezüglich habe ich auch schon
mit Direktor Dipl.-Ing. Baltes gesprochen.
Die Dinge müssen so geregelt werden,
dass jemand für die Sachen zuständig ist.
Die derzeitige Situation ist für die Bürgerinnen bzw. Bürger nicht befriedigend,
denn diese wollen sicher aus den Verkehrsmitteln ein- und aussteigen.
Die Bürgerinnen bzw. Bürger möchten sicher den Bus oder die Straßenbahn erreichen. Im Sommer sollte die Haltestelle
sauber sein. Wenn immer argumentiert
wird, dass die anderen dafür zuständig
sind, ist das ein großes Ärgernis und sicher nicht zufriedenstellend. Ich hoffe
doch, dass wir nun auf Grund des Berichtes der Kontrollabteilung zu einer Regelung kommen können.
Hinsichtlich der Vereinbarung mit dem
Land Tirol darf ich sagen, dass keine Evaluierung des Vertrages stattgefunden hat.
Der Kontrollausschuss hat einstimmig beschlossen, dass die Frau Bürgermeisterin
ersucht wird, diesen Vertrag zu evaluieren.
Die letzte Evaluierung fand im Jahr 1986
bzw. 1987 statt. Damals wurde noch in
Schilling gerechnet. Die Wertsicherung
wurde von ATS 105.000,-- auf
ATS 183.000,-- angehoben. Gleichzeitig
wurde vereinbart, dass Belagserneuerungen und Regenerierungen größeren Umfangs durch die damalige Bundesstraßenverwaltung, in späterer Folge Landesstraßenverwaltung, durchgeführt werden.
GR-Sitzung 26.1.2012
Das war eine damalige nicht im Detail an
Parametern bzw. Ziffern festgelegte Vereinbarung, sozusagen eine mündliche
Vereinbarung. Bei den Belagserneuerungen muss man zwei Dinge unterscheiden:
Die Belagserneuerungen größeren Umfangs, wie zum Beispiel die generelle Asphaltierung auf der Haller Straße oder jene
kleinen Ausbesserungsarbeiten irgendwelcher Löcher. Diese Dinge werden von
der Mag.-Abt. III, Straßenbauhof, erledigt.
Wenn es Grabungsarbeiten gibt, dann haben wir die Abstattungskategorien und die
Abstattungsbeträge, die in der Zwischenzeit auch überarbeitet werden. Es gibt eine
neue Grabungsverordnung, die in Vorbereitung und in Ausarbeitung ist. Alle jene,
die uns in die schön asphaltierte Straße
wieder ein Loch graben, sollen auch mit
höheren Beiträgen zu Kassa gebeten werden. Die Asphaltdecke wird dadurch in
gewisser Art und Weise in Mitleidenschaft
gezogen. Diesbezüglich gibt es Abstattungsbeträge.
Die Abstattungsbeträge waren ein Ergebnis dieser Vereinbarung, denn diese erhält
nicht der Bund oder das Land Tirol, sondern die Stadt Innsbruck. Es lässt sich
jetzt auch vom Jahr 1986 herauf nicht
mehr im Detail nachrechnen, wie hoch die
Beträge tatsächlich waren.
Ich habe gebeten, hinsichtlich der Belagsund Erneuerungsarbeiten der letzten Jahre, welche größeren Umfangs waren, eine
Prüfung herbeizuführen. Es gibt keine
komplette Aufzählung, denn das sind nur
jene Posten, die uns auf die Schnelle eingefallen sind. Welche Straßen bzw. welche Straßenzüge waren das? Ich darf das
mit Zustimmung des Vorsitzenden aus der
Unterlage vorlesen:
"Die Freiburgerbrücke hat im Jahr 2011
zum Teil eine neue Belagssanierung bekommen. Der Anteil des Landes Tirol lag
bei 50 % bzw. € 27.280,--. Beim Innrain,
der in mehreren Etappen erneuert wird,
zuerst bis zur Leopold-Franzens-Universität Innsbruck und jetzt weiter, sind
bisher für das Land Tirol Kosten in der
Höhe von € 224.826,-- entstanden. Der
Anteil der Stadt Innsbruck lag bei
€ 167.370,--. Das heißt, dass das Land Tirol einen höheren Kostenanteil übernommen hat.