Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_01-Jaenner.pdf
- S.47
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sehen, dass diese beiden Ämter zu groß
sind. Daher wurde eine Teilung vorgenommen. Dipl.-Ing. Mühlmann ist daher
erst seit drei Jahren Leiter dieser Abteilung.
Das Agreement, welches mit dem Land
Tirol geschlossen wurde, welche Kosten
für Sanierungen, für Belagserneuerungen,
für Verkehrssicherheitsmaßnahmen übernommen werden, hat Dipl.-Ing. Mühlmann
auf Grund seiner kurzen Zugehörigkeit zur
Stadt Innsbruck gar nicht wissen können.
Ich nehme an, dass er es sonst in die Stellungnahme einfließen hätte lassen.
Die Grundstückseigentümerinnen bzw.
Grundstückseigentümer werden regelmäßig von uns angeschrieben und auch öffentlich immer wieder darauf aufmerksam
gemacht, dass sie außerhalb des Zwangsreinigungsgebietes für die Reinigung der
Gehsteige zuständig sind.
Wenn ein Schneeriegel vor dem Gehsteig
liegt und der Bus nicht zufahren kann bzw.
die Leute nicht gut in den Bus einsteigen
können und auf Grund des Schneeriegels
behindert sind, gibt es einen Beförderungsvertrag. Nach meiner Auffassung ist
die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GmbH (IVB) auf Grund der
Beförderung für den Fahrgast zuständig,
diesen Schneeriegel zu beseitigen.
Alle diese Dinge werden wir dann, wenn
wir darüber verhandeln, was wer macht
und was bezahlt werden muss, berücksichtigen und bedenken. Ich möchte mir
dann nicht den Vorwurf machen lassen,
dass auf Grund des Beförderungsvertrages zwischen Fahrgast und Innsbrucker
Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn
GmbH (IVB) die Frage der Aufteilung und
der Finanzierung nicht mitberücksichtigt
wurde. Ich denke, dass wir diese Sache
nicht leichtfertig angehen sollten.
Es wäre das einfachste, zu sagen, dass
wir 30 Bedienstete mehr benötigen, die
dafür zuständig sind. Ich glaube aber
nicht, dass das im Sinne dieses Gemeinderates wäre. Man muss sich sehr gut ansehen, wer jetzt auf Grund welcher vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen wofür zuständig ist und wie wir das
Ganze regeln.
GR-Sitzung 26.1.2012
GRin Mag.a Schwarzl: Ich habe nur eine
Bitte: Ich halte es nicht für zielführend, eine Regelung herbeizuführen, die besagt,
dass wir für diesen und andere für jenen
Bereich zuständig sind. Das sinnvollste ist,
dass es einen Ansprechpartner bzw. eine
Ansprechpartnerin gibt. Wenn wir jeden
Kleinkram bei der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB)
bestellen und bezahlen müssen, so soll
das die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GesmbH (IVB) auch bei uns
machen.
Natürlich sind die Haftungsfragen zu klären. Wenn wir das machen, dann sind wir
auch haftbar. Es gibt dafür Versicherungen und Vertragsinhalte. Das wäre meiner
Meinung nach die einzig zielführende Lösung.
StRin Dr.in Pokorny-Reitter: Nachdem es
so viel Lob für unsere Straßenarbeiter gibt,
möchte ich alle einladen, mit mir in die
Mag.-Abt. III, Straßenbetrieb, zu gehen,
denn ich besuche diese zwei bis drei Mal
im Jahr und bringe Wurstsemmeln oder
eine Gulaschsuppe mit. Die anwesenden
Gemeinderätinnen bzw. Gemeinderäte
können bei diesem Besuch gerne mitgehen und das Lob dort unmittelbar ausdrücken.
GR Haager: Ich darf in Erinnerung rufen,
dass sich der Bericht der Kontrollabteilung
nicht mit dem heurigen Winter befasst hat.
Ich verstehe natürlich, dass der Anlass ein
aktueller ist. Ich bin froh, wenn Verbesserungen stattfinden.
Beim Tivoli-Freischwimmbad gibt es eine
Haltestelle der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB),
die nie geräumt wird. Nach zwei Tagen
kam ein Lastwagen mit zwei Arbeitern der
Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB), die diese Haltestelle freigeschaufelt haben.
GR Hitzl hat bereits festgestellt, dass sich
der Beschlussantrag zwangsläufig aus
dem Bericht der Kontrollabteilung ergeben
hat. Wir können nichts anderes aus dem
Bericht entnehmen und wissen daher auch
nichts von den Verhandlungen mit dem
Land Tirol. Wir haben unsere Pflicht zum
Wohle der Stadt Innsbruck wahrgenommen.