Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_01-Jaenner.pdf
- S.53
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tung, nach vollständiger Tilgung von
Fremdmitteln einschließlich von Darlehen
aus öffentlichen Mitteln für die Finanzierung des Baus den so genannten burgenländischen Richtwertzins minus 30 % in
Anwendung zu bringen. Das sind derzeit
pro Quadratmeter € 3,13 netto.
Die Frau Bürgermeisterin als Eigentümervertreterin möge daher folgende Fragen
beantworten:
1.
Bei wie vielen und welchen Wohnungen/Häusern im Olympischen Dorf
sind Fremdmittel und Darlehen aus
öffentlichen Mitteln der Wohnbauförderung (Wbf) 1968 vollständig getilgt
bzw. werden in diesem oder in den
nächsten Jahren getilgt sein?
(Nicht gemeint sind die Sanierungsdarlehen, die beeinflussen die Mietzinsbildung nach Tiroler Wohnbauförderungsgesetz {TWFG} nicht!)
Bitte um Auflistung der Adressen und
Anzahl der Wohnungen.
2.
Bei wie vielen und welchen Wohnungen/Häusern in anderen Stadtteilen
sind Fremdmittel und Darlehen aus
öffentlichen Mitteln der Wohnbauförderung (Wbf) 1968 vollständig getilgt
bzw. werden in diesem oder in den
nächsten Jahren getilgt sein?
(Nicht gemeint sind die Wohnhaussanierungsdarlehen, die beeinflussen
die Mietzinsbildung nach Tiroler
Wohnbauförderungsgesetz {TWFG}
nicht!)
Bitte um Auflistung der Adressen und
Anzahl der Wohnungen.
3.
Wird die Miete von netto € 5,39 pro
Quadratmeter ausschließlich bei
Neuvermietung vorgeschrieben oder
kann es sein, dass die Mieten von
bestehenden Mietverhältnissen auf
netto € 5,39 pro Quadratmeter angehoben werden?
Wenn ja, welche? Bitte um Angabe
der Objekte.
4.
Warum verrechnet die Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) im
Sinne der Sozialpflichtigkeit im Gesellschaftsvertrag und in Anlehnung
GR-Sitzung 26.1.2012
an die Regelung im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) nicht
den wesentlich niedrigeren burgenländischen Richtwertmietzins?
Dr.in Pokorny-Reitter, Grünbacher, Eberl,
Marinell und Praxmarer, alle e. h.
33.2
I-OEF 2/2012
Anmeldeampel Verkehrslichtsignalanlagen (VLSA), Bedarfsanmeldung gegenüber Daueranmeldung für Fußgängerinnen
bzw. Fußgängern (Die Innsbrucker Grünen)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer verliest die
dringende Anfrage der Innsbrucker Grünen:
Verkehrslichtsignalanlagen (VLSA) mit
Bedarfsanmeldung stellen gegenüber der
bisher weitgehend angewandten Daueranmeldungsregelung in der Wahrnehmung
der Fußgängerinnen und Fußgänger eine
massive Schlechterstellung des Fußgängerinnenverkehrs bzw. Fußgängerverkehrs dar. Zugleich liegt die Vermutung
nahe, dass die dem Fußgängerinnenverkehr bzw. Fußgängerverkehr genommene
Grünzeit der Leistungsfähigkeit des motorisierten Individualverkehrs (MIV) zugutekommt. Dies würde den Gemeinderatsbeschluss, die Bevorrangung des Umweltverbundes konsequent zu verfolgen, konterkarieren.
Die Frau Bürgermeisterin bzw. der zuständige Verkehrsstadtrat mögen bezugnehmend auf die Anfragebeantwortung
vom 12.12.2011 folgende weitere Fragen
beantworten:
1.
Welchen Vorteil bietet die Möglichkeit,
eine "längere Freigabezeit anfordern"
zu können, gegenüber einer Daueranmeldung? Bitte um Auflistung all
jener auf Bedarfsanmeldung umgestellten Verkehrslichtsignalanlagen
(VLSA), bei denen die Grünzeit für
Fußgängerinnen bzw. Fußgänger tatsächlich gegenüber der alten Daueranmeldungsregelung verlängert werden kann, ohne jedoch die Verlängerungstaste an der Unterseite der
Schaltvorrichtung zu nutzen.