Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_01-Jaenner.pdf
- S.59
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Landesstraßen L. Weiters wurde festgehalten, dass seit Jahren keine Indexierung
der Leistungen erfolgte, sodass ein finanzieller Schaden für die Stadt Innsbruck
entstanden ist.
5.
Bis wann ist mit einem angepassten,
für die Stadt Innsbruck auch finanziell
besserem Vertrag mit dem Land Tirol
bzw. der Bundesstraßenverwaltung
zu rechnen?
6.
Gibt es Überlegungen, die, aufgrund
mangelnder Wertsicherungsklauseln
entstandenen finanziellen Nachteile
für die Stadt Innsbruck beim Land Tirol bzw. Bundesstraßenverwaltung
nachzufordern?
7.
Wenn ja, welche?
Der Winterdienst im Gesamten ist im Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt
Innsbruck auf mehrere Budgetposten verteilt. Sinnvoller und übersichtlicher wäre
ein Unterkapitel mit sämtlichen Kategorien
zu führen, um etwaige Steigerungen oder
auch Doppelgleisigkeiten ersichtlich zu
machen. Derzeit ist eine Gesamtschau,
wie viel der jährliche Winterdienst tatsächlich kostet, schwierig.
8.
Wie hoch waren die Gesamtkosten
(Personal, Geräte, Reparaturen der
Geräte, Salz, Splitt ...) für den Winterdienst in den Jahren 2007/2008,
2008/2009, 2009/2010? Bitte um Anführung mit Unterklassen und Kennziffern.
Transparenz und exakte Kostenstellenangaben erleichtern die Verhandlungen mit
dem Land Tirol und lassen auch bessere
Vergleiche für die Stadt Innsbruck selbst
zu. Die Kostenbeteiligung des Landes Tirol ist je nach Landesstraßentyp, ob L oder
B, unterschiedlich. Landesstraßen B beinhalten keine Kostenbeteiligung für Errichtung und Erhaltung von Einrichtungen zur
Regelung und Sicherung des Verkehrs.
Die Beitragsleistungen des Landes Tirols
dürften daher, je nach Typ der Landesstraße, differieren.
9.
Wie hoch sind die Kosten für die
Stadt Innsbruck
a) für Erhalt der Landesstraßen L?
GR-Sitzung 26.1.2012
b) für Errichtung und Erhaltung von
Einrichtungen zur Regelung und
Sicherung des Verkehrs der Landesstraßen L?
c) für Erhalt der Landesstraßen B?
d) für Errichtung und Erhaltung von
Einrichtungen zur Regelung und
Sicherung des Verkehrs der Landesstraßen L?
Bitte jeweils für die Jahre 2008, 2009,
2010, 2011 anführen.
Zwei Teilstücke, Arzl/Rum und Ampass
werden von der Stadt Innsbruck zusätzlich
betreut. Einen Kostenaufwandsersatz seitens des Landes Tirol gibt es dafür nicht.
10. Wie hoch sind die angefallenen Kosten für diese beiden Teilstücke für die
Stadt Innsbruck? Bitte für die Jahre 2008, 2009, 2010, 2011 anführen.
Mag.a Schwarzl, Mag.a Pitscheider, Carli,
Dr.in Krammer-Stark und Mag. Fritz, alle
e. h.
33.8
I-OEF 8/2012
Konzept für die Pflege der
Ufervegetation im urbanen Bereich (Inn, Sill und andere Bäche
im Stadtgebiet), Erarbeitung,
Stand (Die Innsbrucker Grünen)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer verliest die
dringende Anfrage der Innsbrucker Grünen:
Am 4.2.2011 hat der Vertreter des öffentlichen Wassergutes der Mag.-Abt. III, Landund Forstwirtschaft, die massiven und
fachlich nicht vertretbaren Schlägerungen
entlang der Innufer mit sofortiger Wirkung
untersagt.
Gemäß einem Schreiben des Lebensministeriums vom November 2009 an einen
Innsbrucker Bürger, der sich wegen der
massiven Uferrodungen im Jahr 2009 an
eben dieses Ministerium gewandt hat, gibt
es entlang des Inn ein Bewuchspflegeprogramm, welches die Stadt Innsbruck erstellt hat. Auf einer Länge von insgesamt
22,2 km (Nord- und Südufer) müssten zur
Gewährleistung des Hochwasserschutzes
und des Abflussquerschnittes die Innufer
in einem zehnjährigen Rhythmus gepflegt