Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_01-Jaenner.pdf

- S.60

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- 54 -

werden. In manchen Bereichen sind die
Ufer mit Steinschlichtungen gesichert, die
mit der Zeit bestockt werden.

-

Sollten Durchforstungsmaßnahmen
entlang einer größeren Strecke vonnöten sein, so ist darauf zu achten,
dass zumindest die nicht den Durchfluss einengende Strauchvegetation
(strauchförmige Exemplare aller Weidenarten sowie strauchförmige
Exemplare aller Schwarz- und Grauerlen) belassen werden.

-

Falls keine Sukzession (Nachwuchs)
gewährleistet ist, soll mit standortgerechtem Laubgehölz innerhalb eines
Jahres nachgepflanzt werden.

-

Neophyten sind samt Wurzeln zu entfernen.

In anderen Abschnitten ist der Inn mit einer durchgehenden Ufermauer gesichert,
die zum Teil durch einen in Beton gebetteten Vorgrund geschützt ist.
Auch dieser Vorgrund bestockt sich im
Laufe der Zeit.
Diese Bestockung bildet ein Abflusshindernis. Die Pflegemaßnahmen umfassen
daher:
-

Beseitigung von Bäumen und Sträuchern, die ein Abflusshindernis darstellen;

-

Beseitigung von Bäumen, welche die
Stabilität der Uferdeckwerke und
-mauern gefährden;

-

Entfernen von Bäumen, die eine Gefahr für angrenzende Straßen bzw.
Gehwege darstellen und

-

Entfernen von abgestorbenen oder
kranken Bäumen.

Bei all diesen Arbeiten soll berücksichtigt
werden, dass die ökologische Funktion der
Uferbepflanzung im Hinblick auf die Artenvielfalt des Bewuchses, die Brut-, Nistund Ernährungsmöglichkeit für viele Vogelarten und die Trittbrettfunktion des
Uferbewuchses als Verbindung von städtischen Grünanlagen möglichst erhalten
bleibt.

Von der Anfragestellerin wurde daher am
24.2.2011 Folgendes beantragt:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der für die Mag.-Abt. III, Land- und Forstwirtschaft, sowie für die Mag.-Abt. III,
Grünanlagen, zuständige Bgm.Stellv. Gruber wird dringend ersucht, dafür
zu sorgen, dass ein Konzept für die Pflege
der Ufervegetation im urbanen Bereich
(Inn, Sill und andere Bäche im Stadtgebiet) erarbeitet wird.
Dieses Konzept ist nicht von der Mag.Abt. III, Land- und Forstwirtschaft, sondern
-

koordiniert von der Projektleitung
Hochwasserschutz bei der Stadt
Innsbruck,

-

von Fachleuten beim Amt der Tiroler
Landesregierung, der Abteilung Wasserwirtschaft, Sachgebiet für Schutzwasserwirtschaft und Gewässerökologie, sowie von Ornithologinnen und
Ornithologen (gerade im urbanen Bereich spielt die Ufervegetation eine
große Rolle für die Vogelwelt), von
Zoologinnen bzw. Zoologen und Botanikerinnen bzw. Botaniker,

-

gemeinsam mit dem Verwalter des
öffentlichen Wassergutes beim Amt
der Tiroler Landesregierung und der
städtischen Naturschutzbehörde,

Zudem wurde 2006 in Anpassung an die
Novelle des Tiroler Naturschutzgesetzes 2005 betreffend die Durchforstungen
über und unter 2000 m Seehöhe Folgendes festgelegt:
-

Es dürfen nur jene Sträucher und
Bäume oder Teile davon durchforstet/beseitigt werden, deren Entfernung aus wasserbaurechtlicher Sicht
unbedingt nötig ist.

-

Laubgehölze dürfen nur auf Stock gesetzt werden, ein Entfernen der Wurzeln ist nicht zulässig.

-

Durch die Schlägerungen dürfen keine Kahlschlagstreifen des Uferbewuchses über 20 m Länge entstehen.

GR-Sitzung 26.1.2012

zu erstellen und dem Stadtsenat vorzulegen.
Uferpflegearbeiten dürfen von der Mag.Abt. III, Land- und Forstwirtschaft, erst
nach Vorlage dieses Pflegeplanes wieder