Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_01-Jaenner.pdf
- S.80
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öffentlichen Verkehrsmitteln (ÖV) zu ermöglichen.
Zu Frage 3.: Im Jahre 2010 wurde von der
Mag.-Abt. III, Straßenbetrieb, ein Leitfaden
erstellt, welcher Steigerungsindex und
welche Kostentreiber für die Berechnung
der Teuerungsrate der Gehwegreinigungsgebühr in Zukunft herangezogen
werden. Diese wurden in Form eines Aktenvermerkes festgelegt. Als Gesamtkostenindex wurde eine Formel definiert, welche zu 54 % die Steigerung der Personalkosten (Gehaltsabschluss städtische Bedienstete) und zu 46 % die Steigerung des
Transportkostenindexes berücksichtigt.
Die Stadt Innsbruck betreut die Landesstraßen B und Landesstraßen L. Dafür erhält die Stadt Innsbruck Abgeltungen des
Landes Tirol (bzw. der Bundesstraßenverwaltung). Im Bericht der Kontrollabteilung ist angeführt, dass unterschiedliche
Zahlungen mit unterschiedlichen Vertragsinhalten mit dem Land Tirol bestehen.
Landesstraßen B sind anders bewertet als
Landesstraßen L.
Weiters wurde festgehalten, dass seit Jahren keine Indexierung der Leistungen erfolgte, sodass ein finanzieller Schaden für
die Stadt Innsbruck entstanden ist.
Zu Frage 4.: Die Mag.-Abt. III, Straßenbetrieb, wird zusammen mit der Mag.-Abt. III,
Tiefbau, und unter Beiziehung der Mag.Abt. I, Präsidialangelegenheiten, mit dem
Land Tirol Kontakt aufnehmen, um im
Verhandlungsweg eine beiderseits zufriedenstellende Lösung herbeizuführen.
Zu Frage 5.: Gespräche hinsichtlich einer
Valorisierung des Erhaltungskostenbeitrages betreffend das Übereinkommen für
Bundesstraßen wurden in den Jahren 1986 und 1987 geführt und haben
damals an Stelle einer jährlichen Anpassung (Wertsicherung) eine Erhöhung des
Beitrages von ATS 105.000,-- auf
ATS 183.000,-- ergeben. Darüber hinaus
wurde vereinbart, dass nunmehr Belagserneuerungen (Regenerierungen)
größeren Umfanges durch die Bundesstraßenverwaltung durchgeführt werden.
Diese Praxis wurde in den nachfolgenden
Jahren auch weiter geführt.
Dabei ist jedoch grundsätzlich zwischen
der "Belagserneuerung" alter Beläge (ReGR-Sitzung 26.1.2012
generierungen) und der Wiederherstellung
nach Grabungsarbeiten bzw. kleinräumigen Belagssanierungen und Belagsinstandsetzungen zu unterscheiden. Für
Wiederherstellungen nach Grabungen
wurden von der Stadt Innsbruck regelmäßig Abstattungsbeträge den Leitungsunternehmen vorgeschrieben und von der
Stadt Innsbruck vereinnahmt.
Diese Abstattungsbeträge, welche auch
an Landesstraßen L und B von der Stadt
Innsbruck eingenommen wurden, wurden
abstimmungsgemäß nicht an das Land Tirol weitergegeben, sondern als vertraglicher Straßenerhalter einbehalten. Jedoch
wurden diese von der Stadt Innsbruck eingenommenen Abstattungen verschiedentlich bei Belagserneuerungen - je
nach Umfang der Grabungswiederherstellungen - als Kostenbeitrag eingebracht.
Diese Kosteneinbringung hat je nach
Straßenbeanspruchung rund 30 % bis
50 % ausgemacht.
Im Sinne dieser Belagserneuerungen wurden in den vergangenen Jahren nach unseren kurzfristigen Nachforschungen folgende Straßenabschnitte erkannt.
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Freiburger Brücke (2011),
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Innrain (abschnittsweise, Erneuerungs- und Ausbauprojekt wird weitergeführt),
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Haller Straße, Abschnitt Schusterbergweg bis kurz vor Mühlauer Brücke (Land Tirol 100 %),
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Vill - Igls mit Ortsdurchfahrten (abschnittsweise bis zu 50 % städtische
Beteiligung),
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Lanser Straße, Ortsdurchfahrt Igls
(grundlegende Erneuerung durch das
Land Tirol im Zuge der Gehsteigerrichtung durch die Stadt Innsbruck),
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Arzler Straße (abschnittsweise grundlegende Erneuerung, abschnittsweise
gleichzeitig Gehsteigausbau durch die
Stadt Innsbruck),
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Verbindungsstraße Amraser-SeeStraße zum Bleichenweg,
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Generalerneuerungen Bleichenweg
mit Kreisverkehrsausbauten.